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ᐅ Überschreibung eines unrenovierten Hauses - Erfahrungen, Tipps?

Erstellt am: 18.09.18 11:40
M
Merymery
Sehr geehrtes Forum,

wir planen einen Umbau meines Elternhauses und sind nicht sicher, in welcher Reihenfolge man am besten vorgeht.
Der momentane Sachverhalt sieht wie folgt aus: meine Familie und ich (2 Erwachsene und 2 Kinder) leben mit meiner Mutter (63) auf zwei getrennten Etagen. Mein Bruder lebt mit seiner Familie in 20km Entfernung und wir haben ein gutes Verhältnis.
Da meine Mutter im Grundbuch steht und das Haus (130qm + 90qm Wohnfläche und einem Grundstück von 2300qm) gerne an uns mit lebenslangen Wohn- und Nießbrauchrecht für sich abgeben möchte, würden wir auch gerne meinen Bruder dementsprechend ausbezahlen.
Leider wissen wir aktuell nicht, was das Haus und Grundstück wert sind, also welchen Verkehrswert beides besitzt, anhand dem wir dann eine Ausbezahlung berechnen könnten. Außerdem wohnt ja meine Mutter noch hoffentlich viele Jahre mit in dem Haus, so dass man diese „Unkosten“ auch mit berücksichtigen sollte.
Wir würden gerne auch den momentanen Wert des Hauses als Grundlage nehmen, weil mit dem bevorstehenden Umbau der Wert des Hauses sicherlich gesteigert wird.

In welcher Reihenfolge gehen wir also am geschicktesten vor?
Wir müssen, soweit wir wissen:
- zum Notar wegen Überschreibung und "Bruder ausbezahlen"
- zur Sparkasse o.ä.wegen einem Kredit
- zu einem Bausachverständigen das Haus schätzen lassen, um zu wissen wie viel wir ausbezahlen müssen
- zur Baubetreuungsgesellschaft um uns Angebote einzuholen und die Kreditsumme zu wissen

Wir möchten uns natürlich doppelte und dreifache Wege so gut es geht ersparen. Zudem wird es ja sicherlich auch in die Kosten gehen, je öfter wir zum Notar gehen, etc.

Fragt man also erst bei einem Bauunternehmen nach, welches mit dem Umbau beauftragt werden soll und auch den Wert des aktuellen Hauses beziffern könnte? Oder muss es ein Sachverständiger extra machen?
Mit diesem Wert einigen wir uns mit meinem Bruder auf einen Betrag und gehen dann zusammen zum Notar um dort alles beglaubigen zu lassen, Grundbucheintrag zu ändern etc.
Gehen dann zur "Sparkasse", um den Kredit fix zu machen?

Haben wir irgendwo Denkfehler oder etwas nicht bedacht?
Habt ihr noch Tipps für uns?

Für Hilfe sind wir sehr Dankbar.

Gruß Merymery
N
nordanney
18.09.18 15:09
11ant schrieb:
Allerdings braucht es hier ja nur die Renovierung finanziert, dem Wohnrecht steht ja gesparter Kaufpreis gegenüber (der also auch nicht mit finanziert werden muß).
Allerdings muss der Bruder auch ausgezahlt werden. Und da ist es die Frage, wie die Familie sich versteht.

Das Haus wird im jetzigen Zustand bewertet (mit welchem Wert auch immer). Warum sollte der Bruder eine Wertverschlechterung durch das Wohnrecht hinnehmen (wenn er zickig ist)? Die Frage ist also, welchen Wert das Haus jetzt für die Auseinandersetzung der beiden Kinder hat und auf der anderen Seite, welchen Wert es für die Bank nach Übertragung und Eintragung des Wohnrechts hat.
Wenn man sich in der Familie gut versteht, ist das alles kein Problem.

Da können wir allerdings nur in die Glaskugel schauen, da wir keinerlei Werte haben.
11ant18.09.18 17:09
nordanney schrieb:
Warum sollte der Bruder eine Wertverschlechterung durch das Wohnrecht hinnehmen
Das Haus wird natürlich vor dem Wohnrecht bewertet, was die Bemessung der Ausbezahlung des Bruders angeht. Im Erbfall erlischt mit dem Tod der Mutter ja deren Wohnrecht, die Schwester hat dann ein nicht mehr damit belastetes Haus, also gehört logischerweise auch der Erbteil des Bruders (den die Ausbezahlung ja ersetzen soll) nicht damit belastet.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Musketier18.09.18 18:15
Kurze Anmerkung dazu:
Im Rahmen der aktuellen Baukindergeldförderung sollte meines Erachtens beachtet werden, dass es keine Schenkung, sondern ein Kauf wird.
Das dürfte zwar durch die Teilauszahlung an den Bruder zumindest anteilig der Fall sein, sollte aber unbedingt mit der KFW abgeklärt werden.
M
Merymery
19.09.18 10:34
nordanney schrieb:
Wie gut versteht Ihr Euch in der Familie? Wenn sehr gut und es nicht auf ein paar Euro mehr oder weniger ankommt, dann schätzt einen Wert für Euch selber. Bums und aus.

Wollt Ihr es präzise haben und auch das Wohnrecht richtig bewerten (je nach Alter Deiner Mutter kann es gut sein, dass ihre Wohnung gar keinen Wert mehr hat), dann ab zum Gutachter.

Notarkosten für die Übertragung halten sich im Rahmen. Tipp: Mutter an Dich kostet keine Grunderwerbsteuer. An Deinen Mann schon. Also vielleicht erst die ganze Bude an Dich übertragen und anschließend eine Hälfte an Deinen Mann (dann auch keine Grunderwerbsteuer).

Danke für deine Meinung und den Tipp!
Wir verstehen uns gut. Und vom Grundsätzlichen kann ich mir wenig vorstellen, dass er da einen "Hermann" von macht. Seine Frau und Er plus Kinder leben im Haus der Schwiegereltern bzw. Das Haus gehört meiner Schwägerin bereits. Die hatten also das Thema Übertragung und Auszahlung auch bereits von der Seite aus...

Aber natürlich hat man auch schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen...
M
Merymery
19.09.18 10:36
Sorry. Ich habe irgendwie falsch zitiert 🙂
M
Merymery
19.09.18 13:29
Vielen Dank noch mal für die Anregungen und Ratschläge.

Wir werden uns sicherlich nochmal wegen verschiedenen Themen hier melden 🙂
Es geht ja quasi erst los...
wohnrechtausbezahlung