ᐅ Übernahme Mietvertrag nach Kauf
Erstellt am: 14.11.15 16:14
N
nordanney16.11.15 21:56Nein, Dir steht die Miete zu, sobald der wirtschaftliche Übergang vollzogen ist. Diesen definierst Du im Kaufvertrag, normalerweise mit Kaufpreiszahlung. Ab dann bist Du ja auch für die Nebenkosten/öffentlichen Abgaben zuständig.
D
Doc.Schnaggls24.11.15 13:06Richtig, die Miete steht Dir ab dem wirtschaftlichen Übergang zu.
Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
tomtom79 schrieb:
Gesetzlich sind ab glaub 2002 3 monate.Vielleicht für den Mieter, aber sicher nicht für den Vermieter!! Eigenbedarf idR 12 Monate..
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