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ᐅ Trinkwasserleitung von anderem Haus unter geplantem Bauvorhaben


Erstellt am: 18.06.16 13:45

readytorumble18.06.16 13:45
Hallo zusammen,

als ich unseren Trinkwasseranschluss beim Wasserwerk beantragt habe, ist aufgefallen, dass die Versorgung eines anderen Hauses unter unserem geplanten Bauvorhaben verläuft.
Das Wasserwerk sagt nun, dass wir für die Verlegung dieser Leitung aufkommen müssen.

Das Grundstück welches wir gekauft haben war vorher der Garten von dem Haus dessen Leitung dort verläuft.

Hier ein Bild zum besseren Verständnis:

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäudeflächen, Grundstücksgrenzen und angrenzenden Gebäuden


Rote 1 = Haus dessen Leitung durch unser Grundstück läuft. Roter Strich ist die neue Grenze. Uns gehört das Grundstück mit der schlecht lesbaren 280. Schwarz ist die Wasserleitung eingezeichnet.

Ist das rechtlich in Ordnung? Müssen wir dafür aufkommen oder das Wasserwerk? Oder der frühere Eigentümer unseres Grundstücks, dessen Leitung nun über unseren Grund verläuft?

Aus dem Gesetz (AVBWasserV) geht das für mich leider nicht hervor.

Danke vorab & viele Grüße
MarcWen18.06.16 15:47
Ist denn im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen?
taxpayer18.06.16 15:52
Moin,

was ist im Kaufvertrag dazu geregelt worden?
Wahrscheinlich nichts, sonst hättest Du etwas dazu geschrieben.

Wurden irgendwelche Baulasten eingetragen? Meine Meinung geht sowas wie im Bild nur, wenn es ein Leitungsrecht gibt.

Was ist mit den anderen Medien?
Hast du die Frage schon geklärt?

Ich würde sagen, ohne Regelung im Kaufvertrag und ohne Regelung im Grundbuch, muss der ehemalige Besitzer das Verlegen der Leitung und zwar runter von eurem Grundstück erledigen.

Meiner Meinung nach klärt man sowas wie Leitungen etc.pp. auf dem Grundstück und was damit geschehen soll, eigentlich vor dem Kauf.

Gruß und viel Glück beim Bau.
Payday18.06.16 16:15
höchstwahrscheinlich hat der ehemaliger eigentümer das wohl einfach vergessen, wo (und ob) denn die leitung über sein ehemaliges grundstück lief.

da leitung muss auf jeden fall weg. der nachbar und ehemalige eigentümer will natürlich wasser, also braucht er nen neuen anschluss.

wenn nichts im kaufvertrag steht, hat der nachbar das einfach vergessen. im grunde dann sein pech. je nachdem wie er sich nun anstellt und wie das verhältnis nun leiden wird, könnte man sich ggf. über ein halbe halbe einigen. ist aber zb auch abhängig vom preis des grundstückes (beim billigen grundstück bleibt fix gar nichts mehr über vom verkaufserlös- auch wenn das rechtlich egal wäre), wie der nachbar sich insgesamt anstellt usw.

ich finde es immer toll, wie firmen,behörden usw immer sofort behaupten, das man selber schuld sei und zahlen müsse. wir brauchen mal ein gesetz, welches diese voreiligen schuldzuweisungen mit schadensersatzanforderungen bestraft 🙂
readytorumble18.06.16 16:36
Danke für eure Meinungen.
Keine Grunddienstbarkeit, keine Baulast. Im Kaufvertrag wurde auch nichts geregelt, dem Verkäufer war dies nicht bewusst. Uns ebenfalls nicht. Wir gingen davon aus, dass die Leitungen in der Einfahrt verlaufen wo z.B. auch der Abwasserkanal verläuft.

Die anderen Medien müssen wir noch klären. Strom und Telekom ist noch offen.
Wobei der Stromversorger die Pläne vom Haus/Grundstück bekommen hat und zumindest nichts gesagt hat. Also entweder verläuft Strom nicht durch unser Grundstück oder der Stromversorger hat dies nicht geprüft...

Wir möchten übrigens nicht dass der Vorbesitzer den Spaß alleine bezahlt. Da müssen wir nun eine gemeinsame Lösung finden.
Ich hatte ein wenig gehofft, dass das Wasserwerk die Verlegung übernehmen müsse... Schade.
Payday18.06.16 16:57
sehr wahrscheinlich liegen alle versorgungsleitungen in 1 graben. macht auf jeden fall sinn.

der versorger hat kostentechnisch nichts damit zu tun.
grundstückleitungenwasserwerkkaufvertragstromversorgerverlegungrechtlichgesetzgrundbuchgrunddienstbarkeit