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Erstellt am: 10.02.21 15:04

11ant06.07.21 19:12
Hausbauerin21 schrieb:

dass es ab dem Zeitpunkt gilt, ab dem man Grundstückseigentümer wird.
Das wäre ja bald nach dem Notartermin, d.h. wenn der Kauf zahlungs- und grundbuchmäßig vollzogen ist.
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Benutzer18906.07.21 19:50
11ant schrieb:

Fünfzehn Monate ab Notartermin, ab Baugenehmigung, ... ?
Das verstehen wir ja auch nicht. Das steht unserer Meinung nach nicht genau da. Müssten da nicht genaue Daten drin stehen? Also Fälligkeitsdaten? Und auch sowas wie ein verbindlicher Baubeginn?
11ant06.07.21 22:02
Benutzer189 schrieb:

Müssten da nicht genaue Daten drin stehen? Also Fälligkeitsdaten?
Das sind ja genaue Daten, ein Monat ist ein Monat - exakt und nicht ungefähr. Also vom 15. diesen Monats bis zum 19. des nächsten sind es ein Monat und vier Tage. So läßt sich ein evtl. Verzug durchaus eindeutig feststellen. Im Format TT.MM.JJJJ würde es hier nicht gehen, weil der Startpunkt der Frist ja noch nicht feststeht. Aber definiert sein muß er spätestens im Vertrag dann schon. In "15 Monaten ab xy" kann "xy" durchaus auch mit der Bezeichnung der Sache (z.B. Eintragsdatum im Grundbuch) definiert sein, ein Kalenderdatum muß es nicht sein, aber "ab" muß (durch was "xy" sein soll) definiert sein. "Ab kann ich mir aussuchen oder auch etwas anderes" geht natürlich nicht.
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Hausbau0120.07.21 19:17
Hallo, hat irgendeiner noch etwas neues erfahren können?
MaJaHe202125.08.21 08:45
Hallo aus Niedersachsen,

wir haben uns für ein Reihenmittelhaus im Bauvorhaben Bad Nenndorf entschieden und ich bin erstaunt wie unterschiedlich das scheinbar abläuft.

Die Baugenehmigung bei uns ist durch, der Bau hat begonngen, aber unterschrieben ist weder der Kaufvertrag - noch die Finanzierung.
11ant25.08.21 12:17
MaJaHe2021 schrieb:

wir haben uns für ein Reihenmittelhaus im Bauvorhaben Bad Nenndorf entschieden
Beim selben Anbieter ? - das ist aber sehr weit vom nördlichen RLP entfernt, weshalb wäre beides in Frage gekommen ?
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