Traumhaus AG Erfahrungen Heinrich Hildmann, Bauvorhaben Neuwied-Block
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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024 Sie befinden sich auf der Seite 29 der Diskussion zum Thema: Traumhaus AG Erfahrungen Heinrich Hildmann, Bauvorhaben Neuwied-Block >> Zum 1. Beitrag <<
Das verstehen wir ja auch nicht. Das steht unserer Meinung nach nicht genau da. Müssten da nicht genaue Daten drin stehen? Also Fälligkeitsdaten? Und auch sowas wie ein verbindlicher Baubeginn?
Das sind ja genaue Daten, ein Monat ist ein Monat - exakt und nicht ungefähr. Also vom 15. diesen Monats bis zum 19. des nächsten sind es ein Monat und vier Tage. So läßt sich ein evtl. Verzug durchaus eindeutig feststellen. Im Format TT.MM.JJJJ würde es hier nicht gehen, weil der Startpunkt der Frist ja noch nicht feststeht. Aber definiert sein muß er spätestens im Vertrag dann schon. In "15 Monaten ab xy" kann "xy" durchaus auch mit der Bezeichnung der Sache (z.B. Eintragsdatum im Grundbuch) definiert sein, ein Kalenderdatum muß es nicht sein, aber "ab" muß (durch was "xy" sein soll) definiert sein. "Ab kann ich mir aussuchen oder auch etwas anderes" geht natürlich nicht.