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ᐅ Traumhaus AG - Bauvorhaben Hahnheim


Erstellt am: 04.10.21 08:31

Mardhuk 26.11.21 16:28
11ant schrieb:

Bist Du sicher, daß es hier überhaupt eigene Grundstücke gibt ?
Für mich sieht das was vom Projekt im Netz steht eher nach einer WEG aus - siehe auch die Heiztechnikzentrale neben Haus 09 - sodaß ich eher von Sondernutzungsflächen als von echten "eigenen Grundstücken" ausgehe.

Jau, das ist in der Tat nach WEG geteilt - allerdings wurde im Vorfeld schon eine konkrete "Grundstücksgröße" je Haus kommuniziert. Finde ich auch ungünstig, dass das jetzt nirgends mehr erwähnt wird.

11ant 26.11.21 22:27
dimik1010 schrieb:

Naja ob es Eigentum oder Sondereigetum ist, ist mir ehrlich gesagt egal. Ich möchte jedoch garantiert bekommen, dass die von mir gezahlte Fläche vorhanden ist. Ich sehe sehr großes Konfliktpotential, da jeder von uns für seine Fläche bezahlt hat und bestimmt nicht darauf verzichten wird.
Mardhuk schrieb:

Jau, das ist in der Tat nach WEG geteilt - allerdings wurde im Vorfeld schon eine konkrete "Grundstücksgröße" je Haus kommuniziert. Finde ich auch ungünstig, dass das jetzt nirgends mehr erwähnt wird.
Niemand wird auf "seine" Fläche verzichten, und die unterschiedlichen Größen dieser Sondereigentumsbereiche werden auch ihren Eingang in die jeweiligen Häuserpreise gefunden haben. Es gibt kein Konfliktpotential: jeder wird "seinen" Garten und Vorgarten und Stellplatz exklusiv nutzen können und dort auch Hausrecht haben. Dein Nachbar darf Dir nicht über den Zaun klettern. Wenn Du Dein Haus einmal verkaufen willst, wird das zusammen mit den im Grundbuchblatt eindeutig bezeichneten Sondereigentumsbereichen geschehen.
dimik1010 schrieb:

Meine Vermutung ist dass die Fläche so nicht da ist und durch das raus lassen die Traumhaus damit fein raus ist, da sie diese Fläche nicht angegeben haben und es ein Problem der zukünftigen sein soll
Die Flächen sind da, aber aus rechtlichen Gründen nicht so ausweisbar, als ob es sich um eigenständige Flurstücke handeln würde. Du wirst sie zu Deinem Haus zugeordnet in Vertrag und Grundbuchblatt wiederfinden, z.B. als "Wohneinheit Nr. XY einschließlich Hintergarten, Vorgarten, Vorgartenschrank und Stellplatz Nr. QZ" bezeichnet, Des Weiteren z.B. "1/34 Anteil am Mülltonnenplatz" und dergleichen. Dir wird keine eindeutige Bezeichnung verweigert, und es wird auch kein schwarzer Peter das zu klären an die WEG-Versammlung weitergeschoben. Lediglich in Quadratmetern kann/darf das hier nicht ausgedrückt werden. Niemand muß befürchten, von seiner "eigenen" Terrasse verscheucht werden zu können, auch nicht nach 22 Uhr oder an Allerheiligen. Der Nichtausweis in Quadratmeterform ist kein Betrügertrick, und auch bei allen WEG´ so.

dimik1010 27.11.21 10:14
11ant schrieb:

Niemand wird auf "seine" Fläche verzichten, und die unterschiedlichen Größen dieser Sondereigentumsbereiche werden auch ihren Eingang in die jeweiligen Häuserpreise gefunden haben. Es gibt kein Konfliktpotential: jeder wird "seinen" Garten und Vorgarten und Stellplatz exklusiv nutzen können und dort auch Hausrecht haben. Dein Nachbar darf Dir nicht über den Zaun klettern. Wenn Du Dein Haus einmal verkaufen willst, wird das zusammen mit den im Grundbuchblatt eindeutig bezeichneten Sondereigentumsbereichen geschehen.

Die Flächen sind da, aber aus rechtlichen Gründen nicht so ausweisbar, als ob es sich um eigenständige Flurstücke handeln würde. Du wirst sie zu Deinem Haus zugeordnet in Vertrag und Grundbuchblatt wiederfinden, z.B. als "Wohneinheit Nr. XY einschließlich Hintergarten, Vorgarten, Vorgartenschrank und Stellplatz Nr. QZ" bezeichnet, Des Weiteren z.B. "1/34 Anteil am Mülltonnenplatz" und dergleichen. Dir wird keine eindeutige Bezeichnung verweigert, und es wird auch kein schwarzer Peter das zu klären an die WEG-Versammlung weitergeschoben. Lediglich in Quadratmetern kann/darf das hier nicht ausgedrückt werden. Niemand muß befürchten, von seiner "eigenen" Terrasse verscheucht werden zu können, auch nicht nach 22 Uhr oder an Allerheiligen. Der Nichtausweis in Quadratmeterform ist kein Betrügertrick, und auch bei allen WEG´ so.

Ich, meine Anwältin und mein Finanzberater bei der Bank sehen das komplett anders. Woher weißt du wie groß dein 1/34 ist? Die Preisliste ist nicht dass Papier wert auf dem es gedruckt wurde, wenn es Abweichungen gibt

11ant 27.11.21 11:31
dimik1010 schrieb:

Ich, meine Anwältin und mein Finanzberater bei der Bank sehen das komplett anders. Woher weißt du wie groß dein 1/34 ist?
1/34 ist ein ideeller Anteil. Der beträgt exakt 1/34 von z.B. dem Mülltonnenplatz (und den Wegen und allen nicht abgezäunten Grünflächen auf dem Gesamtcampus). Diese Flächen sind nicht realgeteilt, Dein Anteil hat also keine in einem Quadratmeterwert ausdrückbare Größe, keine Form und noch nicht einmal eine konkrete Lage. Es ist einfach 1/34 des Ganzen dieser Dinge. Wenn das nicht die erste Eigentumswohnanlage Deines Finanzberaters ist, dann sollte er das kennen. Bei Anwälten wundert mich garnichts, wie erschreckend selbstverständlich deren Kenntnisse zuweilen keinen Millimeter über ihr Schwerpunktgebiet hinausgehen. Aber vielleicht suchst Du Dir ja auch unbewußt Deine Fachleute danach aus, Deine Ängste "ernst zu nehmen". Auch von der Heizzentrale gehört Dir nicht konkret die Türklinke oder der Lichtschalter oder das Rauchverbotsschild, sondern Dein ideeller Gemeinschaftsanteil. Nichts von alledem wird weniger Wert dadurch, daß es nicht realgeteilt ist - selbst im Beleihungswert nicht. Und, wie gesagt: das ist bei allen WEG so - völlig egal, ob die Eigentumswohnungen in einem Hochhaus übereinander gestapelt sind oder in Reihenhausgestalt mit abgezäunten Gartenabteilen nebeneinanderstehen.

minimini 27.11.21 12:18
Ich habe in einem ähnlichen Konstrukt gekauft (Deutsche Reihenhaus) und vermute es ist bei der Traumhaus AG vergleichbar.
Das war ihr möchtet ist bei uns Teil der Teilungserklärung. Dort sind alle Zeichnungen enthalten, ebenso die Übersicht der Häuser inkl. Sondereigentum und Sondernutzungsrechten (+/- Abweichung).

Die von benannten Anteile (bezieht sich bei uns nicht nur auf Sonder- sondern auch auf Gemeinschaftseigentum) sind Bestandteil des Kaufvertrags.

Ihr kauft halt keine eigene, unabhängige Fläche/Parzelle in diesem Konstrukt. Ihr kauft Sondereigentum (Haus), Sondernutzungsrecht (Garten) und ggf. Gemeinschaftseigentum.

Benutzer123 27.11.21 12:29


Du hast recht. Aber wenn ich es richtig verstehe möchte er wissen wovon er 1/34 bekommt. Ich meine auch gelesen zu haben, dass er anzweifelt, dass so wie geplant gebaut werden kann? Vielleicht habe ich mich aber auch verlesen.
vorgartenstellplatzgrundbuchblattmülltonnenplatzsondereigentumgemeinschaftseigentum