Traufhöhe 50cm höher als geplant

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Patrick93

Hallo zusammen,

wir haben vor 1,5 Jahren gebaut. Nun brauchen wir eine Fertigstellungsanzeige, da wir mit einem Baugenehmigungsfreien Verfahren gebaut haben. Mit unserem Bauplaner haben wir seitdem viel Stress gehabt, da manche Sachen nicht so gelaufen sind, wie geplant. Für die Fertigstellungsanzeige haben wir einen anderen Bauleiter gefunden, der uns das unterschreiben würde. Er hat aber festgestellt, dass das Haus 50 CM zu hoch ist.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt? Und kann man unseren alten Bauleiter dafür haftbar machen, da er es so geplant hat und auch die Rohbaufertigstellung unterschrieben hat?
 
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andimann

andimann

Moin,
das klingt seltsam, es geht einiges durcheinander und es könnte kompliziert werden.

1. Der Bauleiter plant nix, der setzt einfach nur einen Plan um. Die Planung kommt vom Zeichenknecht / Bauplaner / Architekten.
2. ihr habt vor 1,5 Jahren gebaut? D.h. der Bau stand nun fertig 1,5 Jahre leer? Wenn man so eine Anzeige braucht, muss das VOR dem Einzug erfolgen.
In welchem Bundesland bist du? In Bayern z.b. brauchst du beim baugenehmigungsfreien Verfahren eine solche Anzeige gar nicht mehr.
3. Sind die 50 cm Traufhöhe zu hoch geplant, sprich, steht die Haushöhe so im Bauplan? Oder hat da jemand einfach mal im OG zwei Steinreihen mehr aufmauern lassen, weil man doch im OG mehr Raumhöhe haben wollte (Mein Elternhaus ist in den 70igern genau so gebaut worden). Dann Füße stillhalten und hoffen, dass das keiner merkt.
4. Falls es wirklich ein "Versehen" und das Haus ist 2 komplette Steinreihen höher gemauert worden, warum fällt das bitte erst 1,5 Jahre nach Fertigstellung auf? Da müssten ja so ganz zufällig auch die Fenster und Türen im OG höher sein, oder alles sehr seltsam aussehen.
5. Oder steht das ganze Haus 50 cm zu hoch? Dann hätte aber auch mal in der Bauphase auffallen müssen, dass man 3 Treppen hoch ins Haus gehen muss, obwohl es ebenerdig stehen soll?

Es muss erstmal ganz ehrlich der genaue Sachverhalt geklärt werden, danach kann man das weitere Vorgehen überlegen. (ich vermute aber, es wird auf "Füße und Klappe stillhalten und hoffen" hinauslaufen)

Viele Grüße,

Andreas
 
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Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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