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ᐅ Tote 40m hohe Bäume des Nachbarn (NRW), ist eine Gefahr in Verzug ?

Erstellt am: 29.07.21 20:44
P
parcus
P
parcus
29.07.21 20:44
Hallo,

ein nachbar eines Bauherren von mir in NRW, fragt sich welches Amt zuständig ist, da der Nachbar keine anstalten macht die maroden Bäume fällen zu lassen.
Der Neubau ist 20m entfernt.

Gefahr in Verzug hatte ich schon öfters mal gegenüber einem Baumat erklärt, nur ging es da um andere Bauwerke.

Hat jemand Tipps für mich, dass Nachbarschaftsrecht in NRW scheint sowas nicht zu kennen ?

Danke !
i_b_n_a_n29.07.21 21:35
wir (besser gesagt mein Neffe) haben letzte Tage bei einem Starkregen die Feuerwehr angerufen da ein Baum drohte umzukippen und zwar auf einen Spielplatz. Die waren echt bereits 10 Minuten später da und nach kurzer Besichtigung wurde der Baum (Roteiche) ratz fatz gefällt. Kam knapp an der Rutsche vorbei runter. Dann in Häppchen zerlegt und abgezogen.

Eventuell ist das auch eine Lösung für euch?
P
parcus
29.07.21 22:32
Das Ordnungsamt sagt, dass es sich nicht um einen öffentlichen Raum handelt.
Die Bäume welche auf die Straße fallen könnten, wurden entfernt.
T
Tassimat
29.07.21 23:17
Wenn Behörden nicht zuständig sind, dann geht das ins Zivilrecht. Bevor man einen Anwalt nimmt kann man erstmal selber schriftlich das Fällen mit Fristsetzung erbeten. Danach ab zum Anwalt und klagen.

Aber was heißt denn genau "marode" und "Gefahr in Vollzug"? Wurde dieser Zustand schon offiziell von jemandem mit Sachverstand begutachtet, oder ist das bisher nur die Meinung des Bauherrens, den die Bäume stören? Oft sind Bäume bei Sturm stabiler, als man ihnen zutraut.

ach ja, selbst wenn der Baum auf das Haus fällt zahlt erstmal die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Zumindest von dieser Seite ist der Bauherr finanziell abgesichert.
P
parcus
29.07.21 23:33
Das ist genau die Frage, ob nicht ein Amt zuständig ist.

Ggf. muss man sich sonst das Fällen eines Baumes sogar genehmigen lassen.
Wobei dann das Bauamt das Grün- oder Naturschutzamt bemüht.

Ich habe nur mehr mit Baugenehmigungen in RLP oder HE zu tun. In NRW hatte ich sowas noch nicht.

Klar, den zivilrechtlichen Weg wird es immer geben. Genau das versuchen auch die Bauämter i.d.R.
nur wenn ich als Architekt Gefahr in Verzug erkläre, sind die Ämter nicht haftungsfrei und es kommt doch Bewegung rein.
S
Steven
30.07.21 12:41
Hallo

40 Meter hohe Bäume?! Ist das in Kanada?
Von unten sehen 15 Meter schon recht hoch aus.
Aber mal im Ernst: So ein toter Baum ist eine Gefährdung. Da ist der Nachbar in der Haftung. Ich würde ihn darauf ansprechen. Evtl. erkennt er nicht den Ernst der Lage. Und nachdem du ihn angesprochen hast, gibt es auch kein Argument für ihn, um der Haftung zu entgehen.

Steven
bäumeamtverzuganwalthaftung