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ᐅ Terrassenüberdachung bei Doppelhaushälfte


Erstellt am: 09.08.22 21:07

Simone98609.08.22 21:07
Hallo.

Wir leben in NRW und möchten eine Überdachung für unsere Terrasse.
Die Maße sind so, das sie keiner Baugenehmigung bedürfen.
Allerdings ist der Nachbar gegen unser Vorhaben.

Bei der Stadt haben wir unser Anliegen kund getan und die sagten uns am Telefon, wir dürften auch ohne Erlaubnis des Nachbarn eine Überdachung bauen.
Nun wird unser Vorhaben konkret und wir möchten die Aussage der Stadt gerne schriftlich haben, doch nun kommen die damit, wir müssen eine Baugenehmigung anfordern.

Ich frage mich, dazu habe ich im Netz nichts gefunden, warum der Nachbar überhaupt dagegen angehen kann? Die Überdachung steht ja schließlich auf unserem Grundstück.
Wie soll man bei einer Doppelhaushälfte 3m Abstand zum Nachbarn einhalten können?
Und warum ist unser Nachbar so ein A****loch? :-D Die Frage stelle ich mir seit 35 Jahren und dazu gibt es keine Antworten ;-)

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Gemütliche Terrasse mit Holzbänken, Hängesessel, Lichterkette, Deko-Regal an Ziegelwand, Hecke.
ypg09.08.22 21:12
Vieele Fragen 😉
Noch eine: warum geht ihr nicht auf diese Nummer sicher und beantragt die Überdachung?
NatureSys09.08.22 21:15
Meint ihr mit Überdachung eine Markise wie auf dem Foto?
Simone98609.08.22 21:15
ypg schrieb:

Vieele Fragen 😉
Noch eine: warum geht ihr nicht auf diese Nummer sicher und beantragt die Überdachung?

Weil das mit, wer weiß wie hohen Kosten und Aufwand verbunden sein wird
Simone98609.08.22 21:16
NatureSys schrieb:

Meint ihr mit Überdachung eine Markise wie auf dem Foto?

Genau, die Überdachung soll quasi über die Markise und so weit wie diese.
NatureSys09.08.22 21:37
Das mag sehr haarspalterisch klingen, aber so denken Behörden:
Sagt die Behörde, dass ihr eine Baugenehmigung benötigt, damit ihr bauen dürft? Oder müsst ihr einen Bauantrag stellen, damit die Stadt euch durch die Baugenehmigung bestätigt, dass ihr bauen dürft.

Es kann gut sein, dass ihr bauen dürft, die Stadt euch aber darüber keine rechtsverbindlich Auskunft geben will oder darf ohne dass sie dafür im Rahmen eines Bauantrag Geld erhält.
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