@11ant
m Groben und Ganzen ja. Rechtsgrundlage hierzu ist nicht Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO sondern Art. 63 BayBO. Also eine Abweichung von Regelungen der BayBO. Da dass Abstandsflächenrecht der Inbegriff des Nachbarschutzes ist, aber beide Nachbarn kein Problem damit haben, spricht logischerweise nichts dagegen. Hierbei reicht jedoch kein "Handshake" sondern diese Abweichung muss bei der zuständigen Bauaufsicht beantragt werden und diese muss hier auch mitmachen.
Solange der BayVGH kein abweichendes Urteil erlässt, ist das Urteil des VG Augsburg auf jedenfall auch Bayernweit anwendbar.
Viele Grüße
m Groben und Ganzen ja. Rechtsgrundlage hierzu ist nicht Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO sondern Art. 63 BayBO. Also eine Abweichung von Regelungen der BayBO. Da dass Abstandsflächenrecht der Inbegriff des Nachbarschutzes ist, aber beide Nachbarn kein Problem damit haben, spricht logischerweise nichts dagegen. Hierbei reicht jedoch kein "Handshake" sondern diese Abweichung muss bei der zuständigen Bauaufsicht beantragt werden und diese muss hier auch mitmachen.
Solange der BayVGH kein abweichendes Urteil erlässt, ist das Urteil des VG Augsburg auf jedenfall auch Bayernweit anwendbar.
Viele Grüße
JonasKir schrieb:
Ich muss meinen Vorrednern widersprechen.Das ist natürlich wackelig, wenn der TE bis heute noch keinen BPlan gezeigt hat, noch ein Zitat aus diesem mal erwähnt hat. Im Prinzip kann man bei diesem Thread wie bei viel anderen davon ausgehen: "ich frage mal das Publikum, denn ich kann immer noch aussteigen" (Oh jemine, jetzt fang ich an wie der 11ant)-Version einer Frage. Sie verpufft ohne Resonanz, ohne Info, ohne Abschluss.
ypg schrieb:
wenn der TE bis heute noch keinen BPlan gezeigt hatIch habe vor einigen Tagen eine Ansicht von oben, im Grunde einen Plan, beigefügt. Reicht das für diese Diskussion/Frage nicht aus? Falls du etwas anderes meinst, könntest du mir bitte mitteilen, welche Art von Plan ich vorlegen soll?
Bezüglich der Vereinbarung zum Verzicht auf die Abstandsfläche: Sind diese nicht brandschutzrechtlich vorgeschrieben?
GeraldG schrieb:
Das Dokument was angefragt ist heißt "Bebauungsplan" und da gibt es schriftliche Festsetzungen, in denen beispielsweise steht, dass dein Haus eine Grenzbebauung sein darf. Und da kommt es auf die Formulierungen an.Okay, ich denke, dann sollte ich dieses Dokument bei der Baubehörde auf Kreisbene oder beim Geminde anfordern.
Danke für die Erklärung.