ᐅ Strenger Geruch beim Herunterdrehen der Fußbodenheizung
Erstellt am: 12.01.23 22:24
mayor33318.10.24 14:25
Würde anhand der Komponenten behaupten, dass es sich um eine genutzte Farbe oder Kleber handeln könnte.
JulesF160411.01.25 13:22
Hermanovic schrieb:
Guten Tag, gibt es schon neue Erkenntnisse was das Problem ist/war? Hallo, ich hänge einmal an, was der Gutachter dazu meinte. Vom Boden kommt es auf jeden Fall nicht. Der Geruch war jetzt lange komplett verschwunden erst mit Beginn der Minusgrade, Schnee und Wind in Kombination ging es wieder los. Die Baufirma hat auf das Gutachten und die Mängelrüge (inkl. weiterer Mängel) keinerlei Reaktion gezeigt. Selbst ein Anwalt konnte uns bisher nicht weiterhelfen.
wiltshire12.01.25 12:03
Ich bin kein Anwalt und kann mit der folgenden Äußerung falsch liegen, dennoch könnte die folgende Strategie helfen:
1. Fristsetzung zur Nachbesserung. (Hast Du vermutlich gemacht und die Frist ist verstrichen)
2. Ankündigung, dass die Behebung der Baumängel durch Beauftragung einer dritten Firma am "Datum" beauftragt wird, wenn keine positive Reaktion.
3. Firma bestellen, Schaden beheben und selbst bezahlen (ggfs. durch Versicherung bezahlen lassen).
4. Rechnung an Bauträger schicken und Forderung durchsetzen. (Die werden reagieren und widersprechen, wenn nicht hast Du Glück.)
5. Mahnbescheid bei nicht fristgerechtem Widerspruch und dann Vollstreckung.
Schreib die Kosten in Deinem Kopf schon mal als "dumm gelaufen" ab und freue Dich, wenn Du etwas zurückerhältst. Das ist allemal besser als in einem stinkenden Zimmer schlafen zu müssen.
Je nach Lage des Bauträgers ist es auch ein Werkzeug in einem Gespräch anzukündigen, dass man für das Unternehmen Insolvenz beantragen wird. Ist das Unternehmen in einer guten Lage, wird man ausgelacht. Ist das Unternehmen in einer schwierigen Lage gibt es sehr schnell ein Entgegenkommen. Dieses Werkzeug war für mich einmal erfolgreich, einmal wurde ich völlig zu recht ausgelacht.
1. Fristsetzung zur Nachbesserung. (Hast Du vermutlich gemacht und die Frist ist verstrichen)
2. Ankündigung, dass die Behebung der Baumängel durch Beauftragung einer dritten Firma am "Datum" beauftragt wird, wenn keine positive Reaktion.
3. Firma bestellen, Schaden beheben und selbst bezahlen (ggfs. durch Versicherung bezahlen lassen).
4. Rechnung an Bauträger schicken und Forderung durchsetzen. (Die werden reagieren und widersprechen, wenn nicht hast Du Glück.)
5. Mahnbescheid bei nicht fristgerechtem Widerspruch und dann Vollstreckung.
Schreib die Kosten in Deinem Kopf schon mal als "dumm gelaufen" ab und freue Dich, wenn Du etwas zurückerhältst. Das ist allemal besser als in einem stinkenden Zimmer schlafen zu müssen.
Je nach Lage des Bauträgers ist es auch ein Werkzeug in einem Gespräch anzukündigen, dass man für das Unternehmen Insolvenz beantragen wird. Ist das Unternehmen in einer guten Lage, wird man ausgelacht. Ist das Unternehmen in einer schwierigen Lage gibt es sehr schnell ein Entgegenkommen. Dieses Werkzeug war für mich einmal erfolgreich, einmal wurde ich völlig zu recht ausgelacht.
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