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ᐅ Stirnseitige Dämmung der Bodenplatte erforderlich?


Erstellt am: 28.08.2013 11:54

Frank123 28.08.2013 11:54
Hallo zusammen,

wir stehen kurz vor dem Baubeginn von unserem nicht unterkellerten Einfamilienhaus. Die Außenwand wird mit Dämmsteinen (Liaplan Ultra 8) in einer Wandstärke von 36,5 cm (U-Wert: 0,20) ohne zusätzliche Außendämmung hergestellt.

Der Aufbau der Bodenplatte ist wie folgt geplant:
25 cm Beton
0,5 cm Nackte Bitumendachbahn
12 cm extra. Polystyrol XPS (0,035 W/mK)
6 cm Zement-Estrich
1,5 cm Fliesen

Eine stirnseitige Dämmung der Bodenplatte (Randdämmung) ist nicht vorgesehen. Laut Bauträger ist dies wegen der Dämmung auf der Bodenplatte auch nicht erforderlich.
Ist diese Aussage grundsätzlich richtig oder entsteht hier über die Bodenplatte/Außenwand eine Wärmebrücke und damit höhere Heizkosten

Für Eure Hilfe bereits im Voraus VIELEN DANK!!

Gruß
Frank123

€uro 28.08.2013 12:43
Hallo,
Frank123 schrieb:
....Eine stirnseitige Dämmung der Bodenplatte (Randdämmung) ist nicht vorgesehen. Laut Bauträger ist dies wegen der Dämmung auf der Bodenplatte auch nicht erforderlich.
Abgesehen davon dass es kein Bauträger, sondern ein GU/GÜ ist , ist hier ein Blick in den Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis hilfreich. Hier wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein pauschaler WB-Zuschlag von 0,05 verwendet worden sein. Bedeutet: Dieser Detailpunkt muß exakt der DIN 4108-2 entsprechen, gleichwertig oder besser sein. Bei Abweichungen ist ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich!
Hinweis: Der begleitende, externe Baubetreuer sollte besonders auf die Ausführung der Wärmebrücken achten!

v.g.

Frank123 28.08.2013 13:24
Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich hier die falschen Begrifflichkeiten benutzt habe, bitte ich dies zu entschuldigen – bin eben nur ein Laie.

€uro schrieb:

...ist hier ein Blick in den Energieeinsparverordnung/KfW Nachweis hilfreich. Hier wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein pauschaler WB-Zuschlag von 0,05 verwendet worden sein.

Deine Vermutung ist richtig! Bedeutet dies nun, dass die vorgesehene Dämmung - bei ordnungsgemäßer Ausführung - vertretbar ist oder sollte hier die Planung geändert werden?

€uro 28.08.2013 14:04
Frank123 schrieb:
...Wenn ich hier die falschen Begrifflichkeiten benutzt habe, bitte ich dies zu entschuldigen – bin eben nur ein Laie.
Das macht nichts, da in 99,9% der Fälle zutreffend. Zwischen BT und GU/GÜ gibt es insbesondere rechtlich, erhebliche Unterschiede, bzgl. derer man sich in einer Bau-/Kaufabsicht eigentlich vorab im Klaren sein sollte.
Frank123 schrieb:
...Deine Vermutung ist richtig! Bedeutet dies nun, dass die vorgesehene Dämmung - bei ordnungsgemäßer Ausführung - vertretbar ist oder sollte hier die Planung geändert werden?
Die Frage kann ich nicht belastbar beantworten, da mir hierzu die Detailkenntnisse nicht vorliegen.
Wenn die WB dem detaillierten Nachweis entsprechend, tatsächlich so auch ausgeführt werden, sollte es keinen Grund einer Beanstandung hinsichtlich der Bedarfsanforderung (Heizbetrieb) geben.
Inwieweit dieser tatsächliche Bedarf, wie hoch ist der ?, real sinnvoll bedient wird/werden kann, sollte der Planer der Anlage beantworten müssen/können.

v.g.
din 4108bodenplattedämmungaußenwandbauträgernachweis