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ᐅ Steuerberater sinnvoll? Hausbau, Vermietung, Afa, Photovoltaik etc.


Erstellt am: 08.03.20 20:52

nordanney09.03.20 13:20
guckuck2 schrieb:

Ich habe das "damals" explizit prüfen lassen.
Wir auch. Zwei Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer + Photovoltaik inkl. Umsatzsteuer. Lief drei Jahre lang (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer...).
Musketier09.03.20 13:30
nordanney schrieb:

Wir auch. Zwei Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer + Photovoltaik inkl. Umsatzsteuer. Lief drei Jahre lang (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer...).

Ich würde aus meinem Bauch heraus behaupten das guckuck Recht hat.
Du machst ja für alle Unternehmen einer natürlichen Person auch nur eine Umsatzsteuererklärung.
Läuft die Photovoltaik eventuell als GbR?

Alternativ hast du eventuell steuerfreie Umsätze z.b. aus Vermittlung von Krediten oder Versicherungen?
guckuck209.03.20 14:25
Musketier schrieb:

Läuft die Photovoltaik eventuell als GbR?

Die GbR wäre eine Möglichkeit, wobei die explizit nicht zur Steuergestaltung genutzt werden darf Aber naja, dürfte wohl eher die Regel sein

Wenn die anderen Kleingewerbe mit KUR geführt werden und steuerfreie Umsätze haben, kann auch das eine der Ausnahmen sein, die es aktuell gibt.
Es gibt doch auch ne Bagetellgrenze, sodass keine Steuer erhoben wird ... dann nutzt man aber nicht die KUR sondern eben diese Freigrenze.

Ansonsten rate ich stark zur Vorsicht, da die Feststellung, ob USt geschuldet wird oder nicht, beim Steuerpflichtigen liegt. Dh. man wird nicht explizit aufgefordert.
Wenn man fälschlicherweise die KUR angewendet hat, geht das zu den eigenen Lasten. Dh. auf alle Rechnungen USt nachträglich abführen. Aua.
Musketier09.03.20 16:28
Um noch mal aufs Thema zurückzukommen.
Es gibt insbesondere für gemischt genutzte Grundstück einige Fallstricke bezüglich der Zurechnung von Kosten.
Ich hab vor kurzem dazu gerade wieder einen aktuellen Artikel gelesen, bei dem die Finanzbehörden und die Gerichte den Ansatz der Kosten versagt haben, wenn das nicht über getrennte Bankkonten bezahlt wird.
Für die Neuvermietung der bestehenden Eigentumswohnung wirst du auch eine Bemessugnsgrundlage für die Afa benötigen usw.
Lass dich dazu beraten. ggf könnte man auch noch überlegen für ein Jahr die Steuererklärung erstellen zu lassen und dann erst im Folgejahr selber zu erstellen, wenns dir zu teuer wird.
umsatzsteuerphotovoltaik