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ᐅ Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt!


Erstellt am: 02.11.14 20:41

Bauexperte05.11.14 10:38
Hallo Dirk,
Dirk Grafe schrieb:

Ich wunder mich gerade, wie man den Schaden nicht erkennen kann!? Die Wohnung hat in der neuen Variante einen anderen Zuschnitt, der der geplanten Nutzung uU widerspricht.
Und ich wundere mich wie allerorten angenommen wird, daß BU/BTHandwerker außerhalb der Norm laufen und keine Fehler machen dürfen ..!?

Ich schrieb ja schon, daß es "maximal" (im Sinne von nur) ärgerlich ist - was soll denn der BT machen, wenn er einen Fehler gemacht, aber aufgrund des geplanten Schacht´s gar nicht anders, als zurück kann? Was würde es der TE bringen, auf die verabschiedete Planung zu bestehen? Eben, genau nix!

Es ist sicher nicht kundenfreundlich, seitens des BT mit einem Schulterzucken zu reagieren. Ebenso falsch ist es aber auch - jedenfalls aus meiner Sicht - mit Spatzen auf Kanonen ("Langsam bin ich richtig verärgert und überlege mich rechtlich beraten zu lassen") zu schießen.
Dirk Grafe schrieb:

Knackpunkt dürfte hier die Zustimmung zur Änderung sein, das ist aus Sicht der Auftraggeberin unclever, weil sie damit bestätigt, dass ihr durch die Änderungsplanung eine gleichwertige Nutzung entsteht.
Nein, es war grundsätzlich richtig (s.o.). Was fehlt, ist die Einigung über ein "kleines" Entgegenkommen; mehr nicht 😉

Grüße, Bauexperte
lastdrop05.11.14 10:47
Dirk Grafe schrieb:
Ich wunder mich gerade, wie man den Schaden nicht erkennen kann!? Die Wohnung hat in der neuen Variante einen anderen Zuschnitt, der der geplanten Nutzung uU widerspricht.

Wie hoch ist dieser "Schaden" in Euro?
DG05.11.14 10:49
Man kann zB den Kaufvertrag rückabwickeln, Bauexperte.

Klingt bescheuert - aber geht.
lastdrop schrieb:
Wie hoch ist dieser "Schaden" in Euro?

Das ist eine sehr gute Frage, die man beantworten muss, aber ohne Kenntnis der (Um-)Planungen nicht beantworten kann.

MfG
Dirk Grafe
Bauexperte05.11.14 11:03
Hallo Dirk,
Dirk Grafe schrieb:

Man kann zB den Kaufvertrag rückabwickeln, Bauexperte.
Klingt bescheuert - aber geht.
Klar, kein Thema; wobei hier fraglich ist, ob dieser minimale Fehler zu dieser drastischen Maßnahme berechtigen würde. Wenn eine Rückabwicklung jedoch der Wunsch der TE gewesen wäre, hätte sie bestimmt nicht dem letztlich vorgelegten Entwurf zugestimmt 😉

Grüße, Bauexperte
DG05.11.14 11:26
Die Kernfrage ist, ob der Schaden minimal ist oder nicht. Aus weichen Aussagen, wie zB dass der Kunde unzufrieden sei etc. kann man alles und nichts rauslesen, insofern ist das hier alles Kaffeesatzleserei, solange keine konkreten Pläne auf dem Tisch liegen.

Andererseits verschiebt man ja nicht aus Jux und Dollerei eine Wand, da hat man sich doch vorher was dabei gedacht ... wäre zumindest meine Herangehensweise.