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ᐅ Sockelabdichtung gemäß technischer Zeichnung


Erstellt am: 19.02.22 17:41

andreas.delgaldo 19.02.22 17:41
Hallo zusammen,

in einem . Zur Begutachtung des Schadens meine ein Bausachverständiger eines großen deutschlandweit agierenden Unternehmens für Bauwerksabdichtungen, dass meine Sockel nicht ordnungsgemäß abgedichtet sei.

Nach dem Studium der Unterlagen durch meine Fertighausbauer, bin ich abgesehen vom Eingangsbereich anderer Meinung.

Wie schätzt ihr das ein? Haben wir beim Gebäudesockel was falsch gemacht und ist wirklich eine durchgängige Sockelabdichtung mit mehrschichtigem Dichtmasseeintrag ab 30cm unter Bodenniveau notwendig? Wäre das der Fall müsste ich an einem Fertighaus den Außenputz komplett neu machen - das erscheint mir irgendwie nicht zielführend und vom "Häuslebauer" auch sicherlich so nicht erdacht (da dieser auch für die Ausführung des Außenputzes zuständig war). Der Sockel ist mit einem Sockelputz verputzt.

Ich habe euch mal die technische Zeichnung vom Sockel und ein paar Eindrücke von meinem Spritzschutz angehängt.

Vielen Dank für eure Einschätzung
Andreas

Querschnitt durch Sockelanschluss und Dämmung mit Bodenaufbau, Dichtungen und Schichtlagen.


Kieselsteine und grober Schotter entlang des Gebäudefundaments neben dem Gehweg

Jann St 20.02.22 15:36
Guten Abend,

zu erst einmal die Frage: Welche Unterlagen hast du denn studiert?
Auf den ersten Blick betrachtet kann man hier dem Sachverständigen erst einmal zustimmen.

Die Sockelabdichtung muss +30cm OK Belag (außen) an der Konstruktion hochgeführt werden. Also hinter dem Putz.
Mit welchem Produkt und welcher Abdichtungsart hängt vor allem von der Belastung durch Wasser ab.

Wenn ich die Zeichnung sehe, wurde hier keinerlei Sockelabdichtung ausgeführt, das ist also fachlich falsch hergestellt.
Deine Anmerkung mit 30cm unter Bodenniveau verstehe ich hier nicht ganz, oder meinst du über Bodenniveau, also wie ich oben oben beschrieben habe?

Du musst die Abdichtung natürlich ins Erdreich führen und je nach Wasserlast auch "verankern" aber ich bin mir über die 30 cm momentan nicht bewusst.


Zum Sockelputz:
Auch der wurde scheinbar nicht gezeichnet, wird aber laut DIN gefordert. Dieser ist 5cm OK Belag zu führen. Das habt ihr allem Anschein nach ausgeführt. Wichtig ist hier aber, dass es nicht nur ein dunkel gefärbter Putz ist, sondern eine Feuchtesperre des Systemherstellers (Bei Sto heißt es bspw. Flexyl, Brillux sagt, in deren System kann drauf verzichtet werden, wenn die richtige Armierung verwendet wurde ec. - also hier beim Hersteller ins Portfolio schauen).

LG Jann

andreas.delgaldo 20.02.22 16:55
Jann St schrieb:

Guten Abend,

zu erst einmal die Frage: Welche Unterlagen hast du denn studiert?
Auf den ersten Blick betrachtet kann man hier dem Sachverständigen erst einmal zustimmen.

Die Sockelabdichtung muss +30cm OK Belag (außen) an der Konstruktion hochgeführt werden. Also hinter dem Putz.
Mit welchem Produkt und welcher Abdichtungsart hängt vor allem von der Belastung durch Wasser ab.
Da wir das Haus schlüsselfertig inkl. Putz gekauft haben, gehe ich davon aus, dass der Häuslebauer den Baukörper gemäß DIN18195 abgedichtet hat. Eine spezielle Anweisung für den Sockel haben wir nicht erhalten. Man sieht auch im Bereich der Öffnungen (Türen) - das hinter dem Putz eine schwarze Abdichtung ist. Das werde ich mir aber nochmal bestätigen lassen. Bei der Bodenplatte handelt es sich um WU Beton, die Bodenplatte ist von oben abgedichtet mit Bitumenbahnen.
Jann St schrieb:

Wenn ich die Zeichnung sehe, wurde hier keinerlei Sockelabdichtung ausgeführt, das ist also fachlich falsch hergestellt.
Deine Anmerkung mit 30cm unter Bodenniveau verstehe ich hier nicht ganz, oder meinst du über Bodenniveau, also wie ich oben oben beschrieben habe?
Genau - das meine ich.
Jann St schrieb:

Du musst die Abdichtung natürlich ins Erdreich führen und je nach Wasserlast auch "verankern" aber ich bin mir über die 30 cm momentan nicht bewusst.


Zum Sockelputz:
Auch der wurde scheinbar nicht gezeichnet, wird aber laut DIN gefordert. Dieser ist 5cm OK Belag zu führen. Das habt ihr allem Anschein nach ausgeführt. Wichtig ist hier aber, dass es nicht nur ein dunkel gefärbter Putz ist, sondern eine Feuchtesperre des Systemherstellers (Bei Sto heißt es bspw. Flexyl, Brillux sagt, in deren System kann drauf verzichtet werden, wenn die richtige Armierung verwendet wurde ec. - also hier beim Hersteller ins Portfolio schauen).
Ok. Das ist mit Sicherheit nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Was muss jetzt eurer Meinung nach gemacht werden? Das irgendwas am Außenputz gemacht werden muss, würde ich derzeit ausschließen.

Mir stellt sich die Frage was ich hätte tun müssen, damit der Schaden Sockel korrekt verputzt oder abgedichtet ist. Was würde ihr jetzt machen und vor allem wie?

Genügt es den Sockel abzudichten und neu zu verputzen oder liegt das Problem doch am Baukörper? Wer haftet für diesen Schaden und ist das durch den Häuslebauer (Generalunternehmer) oder durch den Garten-Landschaftsbauer beachtet werden müssen? Wer ist hier in der Verantwortung?
Danke für eure Hilfe

Jann St 21.02.22 11:07
Ich verstehe es noch nicht ganz.
Habt ihr jetzt eine Sockelabdichtung erstellt oder nicht? Also außerhalb des Eingangsbereichs?

Wie genau ist denn euer Aufbau? Ihr habt eine Holzbauweise, richtig?

Woher weißt du nun auf Grund meiner Aussage, dass der Spritzschutz im Sockelbereich nicht richtig ist?

Kannst du vielleicht grundlegend noch einmal die Probleme und Erkenntnisse erläutern und den gesamten Aufbau des Sockels erläutern?


So wären exemplarische Anschlüsse für Putz / WDVS


Querschnitt durch die Sockeldichtung eines verputzten Mauerwerks mit Legende der Bauteile



Querschnitt einer Außenwand mit Dämmverbundsystem und Sockelabdichtung.

andreas.delgaldo 21.02.22 14:03
Hallo,

nein - nach Rücksprache damals mit unserem Häuslebauer war keine gesonderte Sockelabdichtung notwendig (für den Fall, dass wir 15cm unter dem Sockel wegbleiben). Daher haben wir den Sockel seinerzeit nicht abgedichtet, sondern lediglich über der Dämmung verputzt und gestrichen. Welcher Sockelputz das war oder ist, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen.

Da wir jetzt (aufgrund des Schadens am Außenputz - siehe anderer Beitrag) auf die Suche gehen, was wohl wie schief gelaufen sein könnte und wo wir überall Probleme haben (könnten). Sind wir auf den Sockel und die Sockelabdichtung aufmerksam geworden.

Also - unabhängig vom Laibungsbereich in den Türen ist meine Einschätzung - fehlt die Sockelabdichtung vollständig.

Wir haben den Sockel aus einem WU-Beton + 80mm Styrodur-Dämmung, danach 2 Schichten Sockelputz + Farbe. Das Haus ist ein Holzständer mit WDVS. Bis auf die vertikale Sockelabdichtung (aus der Zeichnung) ist sonst alles gemacht.

Jann St 21.02.22 14:25
Hi,

Ok ihr habt keine Sockelabdichtung - verstanden.
andreas.delgaldo schrieb:

für den Fall, dass wir 15cm unter dem Sockel wegbleiben).

Das verstehe ich nicht. Meinst du damit den Kiesstreifen? Weil ihr mit dem Belag davon weg bleibt oder meinst du dass euer Sockelputz (schwarz abgesetzt) 15cm niedriger liegt? Oder die 15cm bezogen auf was?

Wenn ich mir das Bild mit dem Putz von dir anschaue, erkenne ich nicht weshalb es OK wäre auf eine Abdichtung zu verzichten.

Da hat dir dein "Häuslebauer" meines Erachtens Blödsinn erzählt.

So wie ich es verstehe, wir können das sonst gern genauer ausführen per Video oder wie auch immer, ist der "Häuslebauer" also das Bauunternehmen schuld. Auf eine Abdichtung darf nicht verzichtet werden. Dein Schadensbild mit Ablösungen im Putz kann auch daher resultieren, dass die Konstruktion Wasser zieht und über den Putz dann wieder abgibt, es muss also nicht nur über den Putz aufgenommen werden. Wäre dies der Fall würde eine Feuchtesperre helfen, aber das würde ich nicht versprechen.

Vor allem, da du mit Holz arbeitest wäre ich bei dem Thema Feuchtigkeit besonders vorsichtig.

Vor wie viel Jahren habt ihr gebaut? Ist es länger als 5 Jahre her?
Sollten es weniger als 5 Jahre sein, habt ihr ja noch eine Gewährleistungshaftung des Bauunternehmers die für den Schaden m.E. greift.
Sollte es länger her sein, kann man, da eine technisch notwendige Leistung nicht erbracht wurde, ggf. mit Hilfe eines Anwalts noch einen Schadenersatzanspruch geltend machen.
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