Schwengelrecht - Abstand der Böschungsmauer zum Feld

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4Motion

Hallo Leute,

ein Gartenbauer hat uns eine Mauer errichtet . Das sog. Schwengelrecht besagt, dass die Mauer mit 50 cm Abstand zur Grenze errichtet werden muss, wenn die Mauer an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzt.
Dies müsste der Gartenbauer eigentlich wissen. Habe es ihm außerdem mehrmals bei der Besprechung gesagt. Leider hat er es nicht so genau genommen. Auf der einen Seite sind es nun ca. 55 cm und auf der anderen nur 45 cm Abstand.
Habe dummerweise nicht damit gerechnet dass er sich dermaßen vermisst und ebenfalls nicht, dass sich der Bauer an 5 cm stört. Beides ist eingetreten.
Die Mauer ist leider schon bezahlt als erster Abschlag von weiteren Arbeiten. Eine weitere Abschlagszahlung ist noch offen.
Der Gartenbauer ist grundsätzlich ein Mann mit dem man reden kann. Er sagt aber, wegen 5 cm ändert er nichts, weil die Grenzpfosten sowieso ungenau seien.
Der Bauer ist eher zu keiner Verhandlung/Schlichtung bereit.

1. Wie kann die Geschichte rein theoretisch weitergehen? D.h. ganz unabhängig was sinnvoll ist, welche Möglichkeiten gibt es?

2. Und nun: Was davon würdet ihr tun?

Besten Dank für die Antworten
 
A

apokolok

Wegen 5 cm macht der Bauer Streß.
Der will dir aus anderen Gründen ans Bein pinkeln, mit der Mauer hat das gar nichts zu tun.
Sag ihm die Messung war ungenau, ist alles weit genug weg.
Soll der erst mal das Gegenteil beweisen mit seinem 5 cm genauen Traktor... was für ein Quatsch.
 
seat88

seat88

Diesen Thread gab's doch schon oder? Ich denke die Antworten werden hier ähnlich ausfallen wie in dem anderen....
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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