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ᐅ Schmale Zufahrt zum Baugrundstück / Überwegung Nachbargrundstück


Erstellt am: 21.02.23 09:33

Annika.9521.02.23 09:33
Hallo zusammen,

wir haben ein Objekt mit großem Grundstück gekauft. Dieses wollen wir vermieten und im Garten selber bauen. Die Bebaubarkeit ist bereits geklärt.
Leider hat das Objekt zum Garten eine schmale Zufahrt (2,50m).
Wir haben bereits seit November Kontakt mit dem Verwalter des Nachbargrundstücks kontakt. Dieser hatte uns mitgeteilt, dass der Eigentümer einverstanden ist, dies aber notariell festhalten möchte, damit er bei einem eventuellen Bau auch unsere Auffahrt nutzen kann. Wir haben die Vereinbarung erstellen lassen, ihm zugesendet, die Kosten übernommen und leider keine Rückmeldung mehr bekommen. Wir haben uns jetzt nochmal an den Eigentümer selbst gewendet, doch auch hier leider keine Rückmeldung. Dieser wohnt leider in den USA, sonst hätten wir uns gerne persönlich mit ihm getroffen.

Unsere Fragen nun:
Wir haben das mündliche Einverständnis, dürfen wir damit das Grundstück für den Bau überqueren?
Gibt es eventuell eine Möglichkeit den Nachbarn zu "zwingen" der Überwegung zuzustimmen?
Und: Gibt es andere Möglichkeiten? Vielleicht das Material komplett mit einem Kran über das Bestandobjekt zu heben? Platz für einen Kran hätten wir im Vorgarten.

Wir freuen uns auf antworten!

Liebe Grüße
Lageplan: Block mit Gebäuden Nr. 133, 135 und 65; pinke gestrichelte Umrandung.
SoL21.02.23 09:56
Was soll der Plan Aussagen, also was ist Euer Grundstück, welches wollt ihr überqueren?

Das Stichwort für Dich ist "Hammerschlags- und Leiterrecht". Und wie so oft in DE: Es kommt drauf an.
Nida35a21.02.23 10:06
nicht nur der Abstand vom Haus zur Grenze ist wichtig, auch was oben ist,
Dachkasten, Regenrinne, Fallrohr usw.
Ansonsten auch die Belastbarkeit der Wände des Vorderhaus es, bei einer 40t Baustraße
Annika.9521.02.23 10:25
vielen Dank für deine Antwort.
Unser Grundstück ist die Nr. 135 und wir wollen einen Teil der Auffahrt von 133 nutzen.

Den Dachüberstand haben wir bei 2,50 m schon abgezogen. Wir haben bereits einen Statiker zur Beurteilung der Bestandsobjekt bzw. Tragfähigkeit beauftragt.
grundstückgartenauffahrtkran