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ᐅ Schlüsselfertig Bauen - Auflagen Bauordnung


Erstellt am: 11.05.18 21:00

M
MarkussukraM
11.05.18 21:00
Hallo, wir haben ein Haus schlüsselfertig gebaut . In der Bauordnung werden Fahrradstellplätze sowie bestimmte Bepflanzung gefordert. Im Bauwerkvertrag wird darauf nicht eingegangen. Es gibt einen Passus der beschreibt was alles nicht enthalten ist. Die genannten Punkte sind dort nicht enthalten. Andere Auflagen wie z.B. Stellplätze wurden bei der Planung berücksichtigt.
Nun meine Frage: was beinhaltet "schlüsselfertig" - kann davon ausgegangen werden dass eine Anlage erstellt wird die allen Ansprüchen genügt?
N
Nordlys
11.05.18 21:05
Na, den Fahrradständer und den Buchsbaumstrauch wirste wohl extra zahlen. Müssen.
M
Müllerin
11.05.18 21:18
der Vertrag mit dem Bauträger betrifft das HAUS.
Dem ist es egal, was mit dem Grundstück oder sonstigem ist, ob da ein Fahrradständer oder keiner hinsoll. Ob da 5 Bäume oder ein Zaun oder ne Hecke oder sonst was gemacht wird - das ist Eure Sache.
M
MarkussukraM
11.05.18 21:32
ok danke
C
Caspar2020
12.05.18 05:33
MarkussukraM schrieb:
Hallo, wir haben ein Haus schlüsselfertig gebaut . In der Bauordnung werden Fahrradstellplätze sowie bestimmte Bepflanzung gefordert. Im Bauwerkvertrag wird darauf nicht eingegangen

1) Zuerst einmal ist schlüsselfertig nicht rechtlich klar definiert. Er wird zwar häufig genutzt aber bis zu welchem fertigstellungsgrad muss immer im vertrag klar geregelt sein. Schlüsselfertig kann manchmal weit entfernt von bezugsfertig sein.

2) was im Vertrag explizit erwähnt wird ist auch vertraglich geschuldet. Dummerweise sind aber Verträge oft etwas unscharf formuliert.

Du sagst "Stellplätze wurden berücksichtigt". Sprich im Vertrag sind Pflasterarbeiten etc. mit drin, bzw. Außenanlagen Teil der Leistung?

Jetzt kommt es auf euren Vertrag an.

Habt ihr den Vertrag vorher prüfen lassen? Ansonsten hilft hier eh nur rechtlicher Beistand.
C
Caspar2020
12.05.18 05:38
Müllerin schrieb:
der Vertrag mit dem Bauträger betrifft das HAUS.
Dem ist es egal, was mit dem Grundstück oder sonstigem ist, ob da ein Fahrradständer oder keiner hinsoll. Ob da 5 Bäume oder ein Zaun oder ne Hecke oder sonst was gemacht wird - das ist Eure Sache.

Nö; das kann man so pauschal nicht sagen. Kenne einige Anbieter/Firmen die auch explizit das Außengelände mit Pflastern und rollenrasen und Umzäunung mit drin haben.

Gerade im echten Bauträger Geschäft ist sowas recht oft zu finden (zumindest die basisversion). Das kommt halt echt auf den Vertrag des @TE an. Und das geht aus seinem startpost nicht wirklich rüber; was da drin ist (siehe der Teil bezüglich der Stellplätze)
vertragschlüsselfertigstellplätzefahrradständerbauträger