Schloss wegen Vermieterin auswechseln!

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lasarita-1

Hallo zusammen

Beim Einzug in unsere Wohnung hat die Vermieterin mir und meinem Freund gesagt, sie sende uns den dritten Wohnungsschlüssel nach Einzahlung des Mietzinsdepots. Haben wir gemacht, und der Schlüsse kam einfach nicht. Hab sie dann darauf angesprochen, und sie sagte sie schicke ihn und ich soll ihr sagen wenn ich den Schlüssel bekommen hab. Da ich nach ca. 2 Wochen immer noch nichts bekam, teilte ich ihr dies mit. Darauf sagte unsere Vermieterin, ja dann müssen wir das Schloss auswechseln - der Brief mit dem Schlüssel ging wahrscheinlich verloren. Toll.
Ich habe ihr vorgeschlagen, dass entweder sie oder ich so schnell wie möglich einen Schlosser anrufen der das Schloss wechselt. Darauf schrieb sie mir, sie sei bei einem Schlosser gewesen und bräuchte folgende Infos: welcher Art das Schloss ist, plus die Masse. Dann könne sie uns ein neues Schloss inkl. Schlüssel schicken. Das heisst sie will dass wir das Schloss rausnehmen und das neue wieder einbauen. Das kann sie ja wohl nicht verlangen oder?? Ich meine wenn wir dann etwas falsch machen sind wir die Schuldigen und so einfach ist das wahrscheinlich auch nicht?! Ausserdem ist es ja ihre Schuld dass der Schlüssel weg ist.
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Schlosser beantragen kann, oder ob ich das tatsächlich selber machen muss? :-(

Danke im Voraus & Gruss
 
M

MODERATOR

Hallo lasarita,

Ihre Frage ist nicht einfach so zu beantworten; man findet zwar im Internet Stellen zum Thema, aber da geht es immer um Hausschlüssel, die vom Mieter verloren wurden.
Folgendes habe ich beispielsweise gefunden:
"Wer seinen Hausschlüssel verliert, muss in der Regel finanziell selbst für einen Ersatz aufkommen. Hausratversicherungen kommen nur bei Diebstahl für den Schlüsselersatz und, falls notwendig, für Schlossänderungskosten auf. Leistungen sind in der Regel vertraglich begrenzt. Verlangt der Vermieter den Ersatz des gesamten Sicherungssystems, kommt die Haftpflichtversicherung zum Zug. Je nach Fall muss sich aber der Versicherte an den Kosten beteiligen."

Das wäre doch ein Ansatz: Die Vermieterin versucht den Schlosstausch mit ihrer Versicherung abzuklären.
Aber wenn die Vermieterin eh die Kosten für ein neues Schloss übernehmen möchte, könnte sie auch einen Schlosser vom Ort beauftragen, der das Schloss vermisst - der Einbau wäre für Sie wirklich nicht schwer; so könnte man sich entgegen kommen.

Die Schuldfrage werden Sie nicht abschliessend klären können, ohne den Rechtsweg zu beschreiten - das wäre aber eher unwirtschaftlich und langwierig. Der Einbau eines neuen Schlosses ist da einfacher.
 
L

lasarita-1

Schlüssel...

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber ist es so, dass die Vermieterin dies zahlen muss, da sie ja auch Schuld daran ist? Ausserdem haben wir einen anscheinend speziellen Schlüssel, der registriert ist und den man auch nicht nachmachen lassen kann. Darf man dann überhaupt einfach das Schloss wechseln, ohne bei der Schlüsselfirma Bescheid zu sagen?

LG
 
M

MODERATOR

Hallo,
Diese registrierten Schlüssel (Schliessanlage) schützen den Immobilieneigentümer vor ungenehmigten Schlüsselkopien. Es gibt Schliessanlagen bei denen man einzelne Schlüssel aus dem Schliess-System nehmen kann und neue hinzunehmen; dazu werden die Schlösser modifiziert. Das wäre nach meiner Erkenntnis ein Versicherungsfall.
Die Vermieterin sollte sich darum kümmern, ob und wie die Schliessanlage modifiziert werden kann (nur sie ist dazu berechtigt), auch ihre Versicherung sollte die Dame anfragen.

Das Schloss auswechseln könnte man schon, das würde alle anderen Schlösser der Schliessanlage nicht stören; für die Hauseingangstür, Kellertür etc. benötigen Sie dann aber immer noch die alten Schlüssel (falls es solche Türen in Ihrem Haus gibt), da die Schlösser dieser Türen dann auch in der Schliessanlage integriert wären.

Die Vermieterin bleibt Ihnen gegenüber den Schlüssel schuldig; wenn drei Schlüssel vertraglich vereinbart waren, muss sie den dritten Schlüssel beibringen, auch wenn es Geld kostet.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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