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ᐅ Schenkung Grundstück an Kind und Partner


Erstellt am: 14.01.14 15:21

Der Da14.01.14 16:31
Es bringt dir doch im Falle einer Trennung nichts, als Besitzer des Grundstückes im Grundbuch zu stehen.
Was willste denn nach der Trennung neben den Eltern deiner Ex machen? Wohnen?

lasst beim Notar den Wert des Grundstücks bei deiner Freundin festhalten, und dann dein eingebrachtes Eigenkapital. Im falle der Trennung wird das dann gegengerechnet. Verkauft werden muss das Haus danach wahrscheinlich sowieso, da wohl keiner den anderen auszahlen kann. Nur weil du im Grundbuch stehst, hast du nicht mehr Rechte am Haus. Sie das Grundstück als Bargeld an... so bringt deine Freundin 15 000€ mit.

oder gehst du von einer massiven Wertsteigerung des Grundstücks aus?

Als Eltern der Freundin würde ich dir was husten, dich zu beschenken.
kaho67414.01.14 21:05
Hi, mal ab von der ganzen Schenkungsgeschichte, bei 3000m² Acker sind diese bei der Bewertung auch nach einer Baugenehmigung höchstwahrscheinlich nicht einfach 3000m² Bauland. Ich denke, dass da ein Teil zur Bebauung genehmigt werden kann, der Rest bleibt vermutlich Acker und ist nicht so hoch zu bewerten, oder?
DG14.01.14 22:18
Der Grundstückswert bzw. die Einstufung in Bauland richtet sich danach, wie tief das Grundstück von der Straße aus gesehen bebaut werden darf. Dafür gibt's dann entweder den Bebauungsplan mit Baufenster oder im Außenbereich als Anhaltspunkt die Wohnbebauung in der Nachbarschaft. Das wird in diesem Fall auch i-wann in der Bodenrichtwertkarte durch den Gutachterausschuss festgelegt und dann kann man auch den Grundstückswert berechnen, der sich hier vermutlich (hängt vom Zuschnitt des Flurstücks ab) in 2 Bereiche aufteilen wird: Bauland und Gartenland/Acker.

Bzgl. der Schenkung und etwaig einzusparender Grunderwerbsteuer meine ich, dass es eine Möglichkeit gibt, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, bin mir aber gerade nicht sicher - ist aber grundsätzlich eine Frage für den Steuerberater und ich denke, der Vollerwerbshof wird einen Steuerberater haben. Was dann auch nicht schadet, ist ein gemeinsames Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht, der kann einem dann in Verbindung mit dem Steuerberater in 1-2h alle Varianten erläutern. Das kostet vielleicht mal 2-300€ Anwaltshonorar ... aber wie sagte doch ein anderes Forenmitglied hier diese Woche in einen anderen Thread sinngemäß: man fasst sich eigentlich an den Kopf, dass sich manche Leute zwar mehrere Hunderttausend Euro Schulden ans Bein binden, aber vor der Investition von ein paar Hundert Euro in eine fundierte Fachberatung beim Fachanwalt und/oder anderem Experten zurückschrecken.

Uns hat das vor dem Hauskauf sehr geholfen und aus dem Gespräch sind auch definitiv Dinge umgesetzt worden bzw. war uns dann ziemlich schnell klar, wie wir einzelne Dinge handhaben.

MfG
Dirk Grafe
NZiege15.01.14 07:34
Moin und Danke noch mal für die Antworten.

Wie gesagt, der Hof hat einen Steuerberater und dieser wird in allen Sachen auch mit einbezogen, es geht letztlich ja auch um eine (sehr kleine) Wirtschaftsfläche des Hofes. Da sollte der Bescheid wissen.
Mir ging es erst mal nur darum, ein paar Möglichkeiten auszuloten und meinen bisherigen Kenntnisstand zu verifizieren. Sonst steht man da komplett doof da.

Der Hinweis mit der Einstufung als Bau und Grünland z.B. ist ja schon mal sehr hilfreich für den weiteren Ablauf.

Danke euch!
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