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ᐅ Schallschutz nach DIN Norm 4109 für Baugenehmigung relevant?


Erstellt am: 04.05.16 20:57

MayrCh04.08.16 15:35
dieturks84 schrieb:
Entschuldigung an erster Stelle, dass wir Laien sind und Fragen stellen.
Für Laientum braucht und kann man sich nicht entschuldigen. Gefährlich wird das Laientum erst, wenn es auf gefährliche Halbwahrheiten (DIN 4109 gilt "für uns" gar nicht, "lässt sich nur schwer erreichen") oder komplettes Unwissen ala Nutzer Payday trifft.
Den Herrschaften der Bauaufsichtsbehörden hier pauschal Unfähigkeit zu unterstellen, passt übrigens bestens ins Bild...
dieturks84 schrieb:
Wir haben nun ein kostenpflichtiges Gutachten erstellen müssen, das gezeigt hat, dass unsere Schallschutzmaßnahmen zu wesentlich besseren Werten als gefordert führen.
Na also. Den mittleren 3-stelligen Betrag, den ein vernünftig gemachter Schallschutznachweis gegen Außenlärm kostet, investiert man hinsichtlich Planungs- und Zukunfssicherheit doch gerne. Vor allem dann
Payday05.08.16 13:06
„DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.“ (BGH, Az.: VII ZR 184/97)

bindend sind sie nur dann, wenn der Gesetzgeber sie zwingend vorschreibt. ansonsten muss man die Einhaltung der DIN vertraglich vereinbaren. die ausführende Firma muss aber dann ggf. beweisen, das die Arbeit den "üblichen fachlichen Anforderungen" entspricht.
da hier ja gerne immer alles im kreise umhergedreht wird, ist das halt hier auch nicht das gleiche, obwohl es theoretisch nahe drankommen würde.
wir hatten beruflich selber schon einige solcher fälle. in keinen der fälle ist der Kunde damit am ende durchgekommen. die DIN ist meistens auch sehr schwammig, so das man die Lösung selber ausdenken kann.
MayrCh05.08.16 20:13
„DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.“ (BGH, Az.: VII ZR 184/97)
Gegenteiliges hat niemand behauptet. Bleibt die Frage, wieso immerwieder darauf hingewiesen wird.
Payday schrieb:
bindend sind sie nur dann, wenn der Gesetzgeber sie zwingend vorschreibt.
Werfen Sie mal einen Blick in Ihre Landesbauordnung. Üblicherweise §3, Abs 3. Eigentlich müßig, in einem solchen Forum auf die Landesbauordnung hinweisen zu müssen.

Die DIN 4109 ist in ganz Deutschland als aRdT ("Funktionssoll", "Ausführungsvorgabe" oder "Handlungsanweisung") eingeführt und damit mehr als eine private technische Regelung mit Empfehlungscharakter.
Fuchsbau201727.11.16 12:51
dieturks84 schrieb:
Also dann melden wir uns auch noch einmal. Entschuldigung an erster Stelle, dass wir Laien sind und Fragen stellen. Ich dachte, dafür sind Foren da, wie auch immer.

Wir haben nun ein kostenpflichtiges Gutachten erstellen müssen, das gezeigt hat, dass unsere Schallschutzmaßnahmen zu wesentlich besseren Werten als gefordert führen.

Das Gutachten wurde eingereicht und die Genehmigung erteilt.

Lieber Turks84,

ich hoffe so sehr, dass du dies bald liest und uns weiterhelfen kannst. Wir stehen vor haargenau dem gleichen Problem, wie du es beim Eingangspost beschrieben hast.

Meine Frage wäre nun, wo hast du das Gutachten erstellen lassen, wie schnell ging es und was hat es gekostet. Gerne auch per Privatmail oder Anruf. Telefonnummer würde ich dir in einer PN mitteilen.

Wir sind mehr als verzeiwfelt. Unser komplettes Bauvorhaben scheint wegen weniger dB zu scheitern.

Besten Dank!
MayrCh28.11.16 08:01
Fuchsbau2017 schrieb:
Wir sind mehr als verzeiwfelt. Unser komplettes Bauvorhaben scheint wegen weniger dB zu scheitern.
Immer mit der Ruhe, kein Grund zur Verzweiflung, auch bei euch wird das Bauvorhaben nicht an den minderen Anforderungen der 4109 scheitern.
Fuchsbau2017 schrieb:
Meine Frage wäre nun, wo hast du das Gutachten erstellen lassen, wie schnell ging es und was hat es gekostet.
Ich würde nicht empfehlen, irgendwen von irgendwo zu holen. Ruf bei deiner Baugenehmigungsbehörde bzw. unteren Immissionsschutzbehörde an und lass dir Kontakte geben. Die üblichen ansässigen Büros wissen, was sie bei der konkreten Behörde abliefern müssen, und die Behörde weis, was sie bekommt. Viel mehr als 1,5 T€ darf so ein Schallschutznachweis nach 4109 auch in deiner Ecke nicht kosten, der Arbeitsaufwand beträgt maximal 2 Tage, da sowas ne relativ simple Zahlenschubserei in Excel ist.
din 4109schallschutznachweislandesbauordnungbauvorhabenbehörde