Schaden am Parkett / finanzieller Schadensausgleich

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

Laut Bauherr wären wir zur Mitarbeit verpflichtet. Sprich Möbel ausräumen, einpacken etc.
Er bezieht sich wahrscheinlich auf einen Passus im Vertrag, welchen ihr mit dem Kauf unterzeichnet habt. Schau mal in Deinen Kaufvertrag. Und ganz ehrlich? Ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn ihr euren eigenen Haushalt verpackt; wäre mir sogar recht lieb und ich bin schon etliche Male umgezogen ;)

Mich macht stutzig, daß ich keinerlei Aussagen zu Haltbarkeit der erneuten Bearbeitung des Parkett´s in Deinen Ausführungen finde. Ist denn jetzt gewährleistet, daß der Estrich auch wirklich zwischenzeitlich belegreif ist? Kann ausgeschlossen werden, daß sich evtl. noch vorhandene Restfeuchte - nach erneuter Behandlung des Parkett´s - nicht wieder erneut den Weg nach draußen sucht? Wenn Du diese Fragen nicht abschließend zufriedenstellend für Dich beantworten kannst, solltest Du darüber nachdenken, einen SV mit Schwerpunkt Holz- und Parkettarbeiten über das Parkett schauen zu lassen. Das ist so oder so immer gut investiertes Geld; im Übrigen kann so ein SV auch gut als Mediator oder Puffer funzen, denn Menschen sind gerade keine Roboter, sondern machen Fehler.

Nun sind uns die Umstände alles zu viel und wir würden eher zu einer Schadensersatzzahlung tendieren. Sprich Minderung. Dieser läge aber laut Bauherr nur bei dem Nettopreis des Abschleifens und der Neuversiegelung. Ca. 14 € pro qm. Steht preislich dann für uns in keinerlei Verhältnis zum Schaden. Zumal wir dann auf alle Garantieansprüche verzichten und das Risiko tragen, es eventuell später doch noch beheben zu müssen. Dann kämen wir mit Sicherheit nicht mit dem veranschlagten Zahlungsausgleich zu recht.

Daher die Frage, hat der Bauherr recht? Oder müsste der Schadensausgleich höher sein?
Ungeachtet dessen, ob Dein BU Recht hat oder nicht - hierzu wird vlt. Voki etwas schreiben - ich würde an Deiner Stelle nicht in einem Kompromiss mit ungewissem Ausgang leben wollen. Bei allem Verständnis dafür, daß jeder Bauherr irgendwann real in seinen neuen 4 Wänden angekommen sein möchte, so gibt es doch einen Vertrag, der diese Vorgänge regelt; dazu gehört auch, daß die Wohnung der geschuldeten Leistung entspricht.

Ich schaue heute noch auf einige Ecken im Haus, wo etwas durch unsere private Arbeit "gepfuscht, vergessen" wurde; natürlich sagen wir immer: später machen wir das noch schnell. Fakt ist aber, es bleibt, wenn es nicht gleich in Angriff genommen wird und ich schaue immer wieder auf diese Ecken. So wird es Dir sicher auch gehen, denke mal darüber nach ;)

Letztlich gibt es die "eierlegende Wollmilsau" nicht: entweder Du einigst Dich auf einen Schadenersatz und schaust ständig auf das offenbar mangelhaft ausgeführte Parkett oder aber Du läßt den Parkettleger seine Arbeit machen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Ich kann Bauexperte nur zustimmen...einfach abschleifen lassen und gut...Minderung ist vllt. Interessant im Portemonnaie aber der Zustand bleibt ja so und das ist hinterher viel schlimmer
 
B

binsoweit

Hallo,


Er bezieht sich wahrscheinlich auf einen Passus im Vertrag, welchen ihr mit dem Kauf unterzeichnet habt. Schau mal in Deinen Kaufvertrag. Und ganz ehrlich? Ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn ihr euren eigenen Haushalt verpackt; wäre mir sogar recht lieb und ich bin schon etliche Male umgezogen ;)
Da gibt es keinen Passus. Das Parkett wird lediglich in der Baubeschreibung als Leistungsinhalt aufgeführt. Es geht auch nicht um`s selber Einpacken. Es geht darum, das man nahezu komplett nochmal aus und einzieht. Mir ist nicht bekannt, dass Möbel oder irgendwas davon besser wird. Im Gegenteil. Beim Einzug hat das Umzugsunternehmen einiges zerdeppert, wo man (wenn überhaupt) nur noch den Zeitwert dafür bekommt. Mal von abgestoßenen Ecken und verschrabbten Sachen abgesehen.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

wie oben schon geschrieben, würde ich den Bauträger bitten, Dir schriftlich mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage Deine Mitwirkungspflicht bestehen soll.

Bei einer neuen Wohnung würde ich mich da auf keinen Kuhhandel einlassen, sondern auf korrekte Arbeitsausführung bestehen, sonst ärgerst Du Dich jahrelang über den Fehler.

Was ich aber auch noch ins Spiel bringen würde:

So ein Parkett kann ja nicht unbegrenzt oft abgeschliffen werden - je nach Dicke der obersten Schicht geht das ja nur 1 - x Mal.

Dadurch entsteht durch das erstmalige Abschleifen auch schon eine Wertminderung - das würde ich ohne entsprechendes finanzielles Entgegenkommen nicht akzeptieren.

Grüße,

Dirk
 
D

Doc.Schnaggls

Na dann würde ich mir schriftlich garantieren lassen, dass das Parkett noch x-Mal abgeschliffen werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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