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ᐅ Rücktritt vom Werkvertrag innerhalb Rücktrittsfrist


Erstellt am: 02.08.18 09:15

Egberto04.08.18 00:38
Das ist so nicht richtig, für den Verbraucher gibt es inzwischen ein Widerrufsrecht und zwar gesetzlich völlig unabhängig vom Vertrag.
Caspar202004.08.18 06:11
kbt09 schrieb:
Und mal ganz allgemein .. ein Hauskauf wird in aller Regel nicht unter die gesetzliche Widerrufsfrist für Online-Geschäfte fallen. Sondern, eine Widerrufsmöglichkeit muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein

Und mal ganz speziell.
Das ist nicht richtig. seit 1.1.2018 gibt es nämlich im Baugesetzbuch ein solches
Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren erstmals ein Widerrufsrecht ein. Künftig können sie entsprechende Bauverträge 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Der Bundestag hatte das neue Gesetz verabschiedet.
Baufirmen müssen ihren Kunden in den Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Bisher war ein solches Recht bei der Unterschrift unter einen Bauvertrag nicht vorgesehen. „Was zum Beispiel bei Handyverträgen schon lange üblich ist, gilt jetzt endlich auch beim Hauskauf”, erklärte Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund, am Freitag in Berlin. Der Unternehmer muss die Kunden darüber auch belehren. Fehlt die Klausel im Vertrag, ist ein Widerruf bis zu zwölf Monate nach Vertragschluss möglich
kbt0904.08.18 06:42
Oh ... man lernt nie aus. Da merkt man, dass ich nicht bauen will. Danke für die Aufklärung 😉.
LarsV08.08.18 14:55
Vielen Dank für die vielen Antworten und die Hilfe!

Um es kurz zusammenzufassen: Wiederruf ging per Fax und als Einschreiben raus. Bereits am Dienstag war die Antwort des Bauträgers bei uns im Briefkasten:

Dem Widerruf wird entsprochen, da innerhalb der 14-Tage-Frist. Es sind keinerlei gegenseitige Forderungen vorhanden.

Sobald der Steuerberater aus dem Urlaub zurück ist, werden wir das weitere zunächst mit ihm regeln und das Finanzamt glücklich mache. Danach sieht man weiter.
Egberto08.08.18 15:11
Sehr gut!
HilfeHilfe08.08.18 17:10
Sauber !