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ᐅ Roter Faden beim Hausbau und Finanzierung


Erstellt am: 14.04.21 19:37

Hausbauer202114.04.21 19:37
Hallo Zusammen,

da bei uns nun die ersten Termine bei den GU‘s gelaufen sind und wir noch ein paar vor uns haben wollte ich kurz mal nachfragen wann Ihr welche Schritte vorgenommen habt.Wir möchten gerne die neue BEG WG in Anspruch nehmen. Also folgenden Ablauf hatte ich mir nun überlegt:

Bank (Budget ist bereits geklärt)! Bereits erledigt

Angebot einholen GU‘s

Mit den Angeboten eine Finanzierung planen

Werkvertrag unterschreiben? Für die BEG WG muss nur nachgewiesen werden das ein Beratungsgespräch zu dieser Stattgefunden hat. Dann kann man auch vor dem 01.07 einen Vertrag unterzeichnen.

Unserer ETW verkaufen

Mit dem Eigenkapital Finanzierung unterschreiben

Würdet oder habt Ihr das in einer ähnlichen Reihenfolge gemacht?

vielen Dank!
Hausbauer202118.04.21 08:48
Guten Morgen,

keiner eine Idee?

danke!
berny18.04.21 09:28
Hi, relativ zügig Mitglied beim Bauherren-Schutzbund oder Verband Privater Bauherren werden und dann den Werkvertragsentwurf von deren Anwalt prüfen lassen. Die Hinweise dann auch umsetzen! Merke: Vor Eurer Unterschrift macht der GU vieles, um erstmal den Auftrag zu sichern. Ab Unterschrift bist Du gebunden und annähernd jede Änderung kostet überraschenderweise weiteres Geld...
Tassimat18.04.21 09:29
Die Reihenfolge eigentlcih total egal. Es gibt im Wesentlichen nur die Fristen und Bedingungen der Förderung zu beachten. Ansonsten kann an den Rest in beliebiger Reihenfolge angehen. vor allem, weil du beispielsweise heute die Wohnung verkaufen kannst, aber Auszug und Übergabe frei in die Zukunft vertraglich festlegen kannst.
moHouse18.04.21 10:16
Die Frage dabei ist, warum ihr den Werkvertrag schon so früh unterschreiben wollt.
Wie sieht denn eure zeitliche Planung aus mit dem Verkauf der Wohnung und der Finalisierung der Finanzierung?

Die Verkäufer des GU machen ja gern Druck damit, dass man sich die günstigen Preise vor dem kurz bevorstehenden Preisanstieg noch sichern sollte.
Je nachdem wie lange der Baubeginn dann aber in der Zukunft liegt und wie lange die zugesicherte Preisbindung ist (meist 12 Monate) bringt ein zu frühes Unterschreiben dann aber nichts.
Hausbauer202118.04.21 13:31
berny schrieb:

Hi, relativ zügig Mitglied beim Bauherren-Schutzbund oder Verband Privater Bauherren werden und dann den Werkvertragsentwurf von deren Anwalt prüfen lassen. Die Hinweise dann auch umsetzen! Merke: Vor Eurer Unterschrift macht der GU vieles, um erstmal den Auftrag zu sichern. Ab Unterschrift bist Du gebunden und annähernd jede Änderung kostet überraschenderweise weiteres Geld...
Ok vielen Dank, das hatte ich tatsächlich vergessen. Da gibt es auch ähnliche Institutionen wie z.B D....kra taugen die auch zur Prüfung? Ich habe gesehen das es doch ein wenig günstiger ist.
moHouse schrieb:

Die Frage dabei ist, warum ihr den Werkvertrag schon so früh unterschreiben wollt.
Wie sieht denn eure zeitliche Planung aus mit dem Verkauf der Wohnung und der Finalisierung der Finanzierung?

Die Verkäufer des GU machen ja gern Druck damit, dass man sich die günstigen Preise vor dem kurz bevorstehenden Preisanstieg noch sichern sollte.
Je nachdem wie lange der Baubeginn dann aber in der Zukunft liegt und wie lange die zugesicherte Preisbindung ist (meist 12 Monate) bringt ein zu frühes Unterschreiben dann aber nichts.
Momentan macht uns kein GU druck. Jedoch haben wir Sorge das die Preise in den nächsten Monaten weiter so stark zu nehmen. Momentan kann man nicht so viel ansparen wie man durch den Rohstoff Mangel verliert. Deshalb wollen wir uns das recht zügig sichern. Ich plane den Verkauf der Wohnung sobald wir den Werkvertrag mit einem GU geschlossen und damit auch einen Zeitlichen Leitfaden haben. Die Finanzierung wollen wir abschließen sobald wir den passenden GU haben und passendes Angebot vorliegt.
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