Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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tomtom79

tomtom79

Wenn die dsgvo Greift wie macht es die Schufa? Die bewertet ja auch jemand negativ und die Banken können es anrufen.
 
mayglow

mayglow

Wenn die dsgvo Greift wie macht es die Schufa?
Prinzipiell kriegst du da auch immer nen Wisch vorgelegt, dass die Bank oder der Vertragspartner Daten an die Schufa übermittelt und welche und wie lang die gespeichert werden blabla. (Wenn man nach "Schufa Hinweis" o.ä. googelt, findet man einige Vordrücke in die Richtung). Es kann gut sein, dass es irgendetwas in der Art unter den Versicherern auch gibt, aber ich würde jetzt erstmal nicht davon ausgehen, dass sie das hinten rum im stillen Kämmerlein weitergeben ohne dir etwas davon zu sagen, weil merkt ja keiner. Dafür war das Thema DSGVO in den letzten Jahren einfach zu groß.
 
Tolentino

Tolentino

Da erlaubst du der Schufa explizit es nur an die anfragende Bank weiterzugeben.
Kann sein, dass das bei Versicherern ähnlich läuft, habe ich bei mir aber nicht gesehen. Allenfalls, dass du deinen Arzt bzw deine Krankenversicherung entbindest.
 
G

guckuck2

Mit Zustimmung des Betroffenen ist alles möglich, auch nach DSGVO. Mittels berechtigtem Interesse gehts sogar ohne Zustimmung so einiges.
 
P

Pumacki

Du scheinst mich nicht richtig verstanden zu haben, du sollst die Versicherungssumme fallend analog zur kleiner werdenden Kreditsumme wählen, das drückt den Beitrag.
Ich habe dich soweit schon richtig verstanden. Bei der Cosmos wäre dies auch so, dort würde der Beitrag zwar erst steigen, im Laufe der Jahre aber wieder fallen. Bei der Württembergische ist das dort halt nicht so. Der Makler hat es nicht angeboten und ich vergessen zu fragen, denke aber nach bestandener Gesundheitsprüfung kann man das bestimmt noch nachträglich ändern.

Er scheint es sowieso nicht verstehen zu wollen : bitte einen Makler suchen der anonym anfragt … du hast jetzt alles nur schlimmer gemacht mit deinen Anfragen und Ablehnungen …
Ja, ich bin ein bisschen (arg) naiv. Tatsache ist, ich mache jetzt nichts mehr, bis ich Rückmeldungen von den beiden Anträgen bekommen habe. D.H. von der Württembergischen hab ich schon soweit Rückmeldung erhalten, dass sie mich nicht direkt ablehnen, sondern erst noch bei meinem Hausarzt nachfragen. Von der Cosmos noch nichts. Und ja, die Befürchtung, dass ich es dadurch schlimmer gemacht habe, mit den Anträgen habe ich auch.

Und auch, wenn die Versicherungen offiziell die Daten dank DSGVO nicht weitergeben dürfen, denke ich doch, dass es entsprechende Hintertürchen gibt.
Doch das geht alles und nennt sich HIS
Interessant. Hat man denn den Versicherern gestattet die Daten an HIS weiterzugeben? Sie selbst sagen, dass es DSGVO konform ist aber im Gegensatz zur Schufa, wo man ja unterschreibt, dass die Bank oder wer auch immer dort nachfragen darf, wüsste ich nicht, dass ich direkt für HIS was unterschrieben habe. Trotzdem gut zu wissen. Wenn ich bei beiden Versicherer abgelehnt werde, mach ich dort mal eine Selbstauskunft.

Gut, ich melde mich dann wieder, wenn ich neues weiß. Hoffentlich bereits am nächsten Wochenende!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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