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ᐅ Riester und Familienförderung gezielt einsetzen


Erstellt am: 04.01.23 09:03

SoL04.01.23 10:21
rundmc87 schrieb:

Ich würde nach der Geburt + mit Anrechnung des Kindergeldes knapp 6.000 netto verdienen.
Also pro Kind gibt es 250€ Kindergeld, somit 750€.
Dein Verdienst liegt also bei knapp 5.250€.

Um bei 3 Kindern die Förderung zu bekommen, liegt die Grenze bei 90.000€ brutto p.a. = 7.500€ brutto pro Monat.
7.500€ brutto im Monat bringen mir selbst bei der günstigsten Krankenkasse und nicht vorhandener Kirchensteuer lt. meinem Brutto Netto Rechner nur 5046.99€ netto.

Hast Du hier um mehr als 200€ aufgerundet oder wo kommt die Diskrepanz her?
Tolentino04.01.23 10:25
Evtl. Privat krankenversichert, aber dann muss er die ja auch noch abziehen in der Haushaltsrechnung.
rundmc8704.01.23 10:29
Also ich bin Beamter und würde 72.000 brutto nach der Geburt verdienen. Bei 3 Kindern dürften wir theoretisch 90k verdienen um die Förderung zu bekommen.

Wird Kindergeld und Elterngeld miteinberechnet in das Jahreseinkommen? Falls ja dann wären wir natürlich drüber…
SoL04.01.23 10:36
Google mal zu versteuerndes Einkommen.
Darum geht es. Elterngeld beispielsweise unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Als Beamter musst Du Dich ja (bei 3 Kindern) zu 20% privat versichern. Das musst Du in Deiner Haushaltsrechnung berücksichtigen.
Nida35a04.01.23 10:47
rundmc87 schrieb:

Wenn eine Immobilie realisierbar ist, was wäre bei meinem Verdienst für eine maximale Summe möglich ohne finanziell mich zu überfordern?
Eine Rate in Höhe eurer jetzigen Miete.
Es bleibt ja nichts übrig bis jetzt.
Ein anderer Vorschlag wäre, Haus mieten in notwendiger Größe, das geht auch ohne Eigenkapital.
Frag mal Mieter warum sie mieten, eine Antwort ist immer, woher sollen wir denn 100T€ Eigenkapital für ein eigenes Haus haben.
rundmc8704.01.23 11:11
Knapp 72k Bruttoeinkommen verdiene ich bald ohne Kindergeld.
80k Bruttoeinkommen dürfte ich maximal verdienen um die Wohneigentumsförderung zu erhalten.



Ich werde aus euren Beiträgen nicht schlau, ob das Kindergeld und Elterngeld mit zum Einkommen für die neue Wohneigentumsförderung mit einberechnet wird?

Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte dann das Kindergeld und Elterngeld nicht zählen und wir wären förderberechtigt. Wenn nicht, bitte um Aufklärung.

„Die Förderung richte sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöhe sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Vorgesehen seien zinsverbilligte Darlehen von 140.000 bis maximal 240.000 Euro.“
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