ᐅ Richtiges Rohrsystem & passende Durchmesser für Sanitär?
Erstellt am: 11.06.17 21:33
AOLNCM12.06.17 10:06
Lumpi_LE schrieb:
Wie gesagt du darfst das nicht und helfen kann man dir da auch nicht.Darf er als Sozialpädagoge die Räder an seinem Auto wechseln? Oder darf das nur ein ausgebildeter KFZ-Mechaniker?
Von einem fahrendem KFZ geht ein wesentlich höheres Risiko für die Allgemeinheit aus.
Lumpi_LE12.06.17 10:38
Seine Räder darf er selber wechseln.
Was das Eine mit dem Anderen Zutun hat erschließt sich mir aber nicht, oder war das Schlicht eine Frage?
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin. Eine Verordnung über den Umgang mit Winterrädern kenne ich nicht.
Was das Eine mit dem Anderen Zutun hat erschließt sich mir aber nicht, oder war das Schlicht eine Frage?
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin. Eine Verordnung über den Umgang mit Winterrädern kenne ich nicht.
AOLNCM12.06.17 12:30
Lumpi_LE schrieb:
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin.Sorry, bin nicht vom Fach.Wo genau?
Knallkörper12.06.17 15:06
Lumpi_LE schrieb:
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin.Gilt für die öffentliche Versorgungsleitung...
AOLNCM12.06.17 15:13
Bis verplombter Zähler.
Lumpi_LE12.06.17 15:14
ne, für's Eigenheim gilt der §12.
- In Absatz 2, wer daran etwas ändern darf.
Streng genommen darf man nicht mal einen Wasserhahn wechseln - aber übertreiben sollte wie man es nun wieder auch nicht.
- In Absatz 2, wer daran etwas ändern darf.
Streng genommen darf man nicht mal einen Wasserhahn wechseln - aber übertreiben sollte wie man es nun wieder auch nicht.