Hallo zusammen,
bei unserem Altbauprojekt möchte ich sämtliche (Rohr-)Leitungen neu verlegen.
Jedoch habe ich vorab schon 2 Fragen:
- für Aluminium-Verbundrohr, welches System ist besser: zum Quetschen oder zum Verschrauben?
- welche Durchmesser nutzt man generell für Heizkörper und Brauchwasser?
Aufteilung wird sein:
Keller: Heizungsanlage im Keller, dort zusätzlich nur 1x Kaltwassernetnahme (Waschmaschine extra, mit Regenwasserspeisung)
EG: Küche mit 1 Spüle (warm + kalt) + Geschirrspüler,
Bad mit Dusche + waschbecken (Toilette geht extra, mit Regenwasserspeisung),
5 Heizkörper für 5 Räume, zus. 90m²
DG: Bad mit mit Dusche + Waschbecken (Toilette geht extra, mit Regenwasserspeisung),
4 Heizkörper für 4 Räume, zus. 65m²
bei unserem Altbauprojekt möchte ich sämtliche (Rohr-)Leitungen neu verlegen.
Jedoch habe ich vorab schon 2 Fragen:
- für Aluminium-Verbundrohr, welches System ist besser: zum Quetschen oder zum Verschrauben?
- welche Durchmesser nutzt man generell für Heizkörper und Brauchwasser?
Aufteilung wird sein:
Keller: Heizungsanlage im Keller, dort zusätzlich nur 1x Kaltwassernetnahme (Waschmaschine extra, mit Regenwasserspeisung)
EG: Küche mit 1 Spüle (warm + kalt) + Geschirrspüler,
Bad mit Dusche + waschbecken (Toilette geht extra, mit Regenwasserspeisung),
5 Heizkörper für 5 Räume, zus. 90m²
DG: Bad mit mit Dusche + Waschbecken (Toilette geht extra, mit Regenwasserspeisung),
4 Heizkörper für 4 Räume, zus. 65m²
Lumpi_LE schrieb:
Wie gesagt du darfst das nicht und helfen kann man dir da auch nicht.Darf er als Sozialpädagoge die Räder an seinem Auto wechseln? Oder darf das nur ein ausgebildeter KFZ-Mechaniker?
Von einem fahrendem KFZ geht ein wesentlich höheres Risiko für die Allgemeinheit aus.
Seine Räder darf er selber wechseln.
Was das Eine mit dem Anderen Zutun hat erschließt sich mir aber nicht, oder war das Schlicht eine Frage?
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin. Eine Verordnung über den Umgang mit Winterrädern kenne ich nicht.
Was das Eine mit dem Anderen Zutun hat erschließt sich mir aber nicht, oder war das Schlicht eine Frage?
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin. Eine Verordnung über den Umgang mit Winterrädern kenne ich nicht.
Lumpi_LE schrieb:
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin.Sorry, bin nicht vom Fach.Wo genau?
K
Knallkörper12.06.17 15:06Lumpi_LE schrieb:
Es gibt im übrigen die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser", da steht das nun mal drin.Gilt für die öffentliche Versorgungsleitung...