Hallo zusammen,
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
der ein oder andere hat vielleicht schon einer meiner Threads mitgelesen indem es darum geht, dass wir unser Reihenendhaus in Eigenverantwortung bauen müssen oder dürfen - je nach Betrachtungsweise. Soll heißen, dass wir in einem Neubaugebiet im Rhein-Neckar-Kreis ein Reihenendhausgrundstück (215 qm) kaufen und es selbst bebauen werden - allerdings in Absprache mit unseren beiden Riegelnachbarn.
Der Wunsch der Gemeinde, welche die Grundstücke über ein Einheimischenmodell verkauft hat war eigentlich, dass man sich idealerweise bereits auf eine komplette Hausgruppe mit mehreren Familien zusammen bewirbt und dann entsprechend mit einem GU, GÜ oder auch Architekt baut. Natürlich hat das so nicht wirklich funktioniert, so dass es eben nur Einzelbewerber und nun auch Bauherren gibt.
Nachdem wir den Zuschlag bekommen hatten, wurden dann die Adressen der anderen Riegelnachbarn ausgetauscht um sich über gewisse Dinge abzusprechen, wie z.B. die Dachform, Keller ja nein, usw. Hier hat man direkt schon gemerkt, dass am liebsten jeder sein eigenes Süppchen kochen möchte. Allerdings konnte man sich nun doch darauf einigen, dass man die Hausgruppe als Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad baut. Innerhalb dieser 5 Grad kann man sich bewegen.
Wir als Eckhaus werden ohne Keller bauen, das Mittelhaus sowie das andere Eckhaus allerdings mit. Das stellt uns natürlich vor das Problem, dass wir eine Tiefengründung machen müssten bzw. es auch einfach sein lassen können und das Mittelhaus muss uns dann abfangen, da wir zuerst mit dem Bau starten werden. Allerdings ist der aktuelle Stand so, dass wir uns mit dem Mittelhaus so verständigt haben, dass wir direkt auf seine Kosten tiefer gründen, da eine spätere Abfangung unseres Hauses für den Nachbarn deutlich teurer wäre.
Wir sind momentan kurz vor Unterschrift mit dem GÜ, Notartermin für das Grundstück ist Ende Juni und Baubeginn hoffentlich noch im Herbst diesen Jahres, da im Baugebiet um uns herum noch mehrere frei geplante Hausgruppen entstehen, welche uns dann mit ihren Kräne wiederum im Weg stehen könnten.
Ich werde hier immer mal wieder den Fortschritt dokumentieren - so oft kommt ja solch ein eigen geplantes Reihenhaus nicht vor.
G
goalkeeper14.10.19 13:04Hatte den Bauamtsleiter am Telefon, der auch tatsächlich mit dem Leiter vom Ordnungsamt auf der Baustelle war. Zum einen, auch wenn er es nicht zugeben wird, stört es ihn, dass der Rohbauer einfach mal so den Kran hingestellt hat.
Dann sind eben nur 2,40m Restbreite der Fahrbahn und Lkws drücken dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Randstein weg (stimmt leider). Es müssen normalerweise 3,50 aber mindestens 2,75m Restfahrbahn übrig bleiben.
Außerdem machen sie es sich leicht: anstatt vernünftig zu koordinieren gibt es die Vorgabe, dass die Mittelhäuser komplett auf ihrem Grundstück bleiben müssen und die Endhäuser maximal 1,20m auf die Straße „dürfen“. Das bringt uns allerdings nichts, da der Kran größer ist und auch kein anderer hinpassen würde.
Also bleibt es dabei: der Kran muss weg.
Dann sind eben nur 2,40m Restbreite der Fahrbahn und Lkws drücken dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Randstein weg (stimmt leider). Es müssen normalerweise 3,50 aber mindestens 2,75m Restfahrbahn übrig bleiben.
Außerdem machen sie es sich leicht: anstatt vernünftig zu koordinieren gibt es die Vorgabe, dass die Mittelhäuser komplett auf ihrem Grundstück bleiben müssen und die Endhäuser maximal 1,20m auf die Straße „dürfen“. Das bringt uns allerdings nichts, da der Kran größer ist und auch kein anderer hinpassen würde.
Also bleibt es dabei: der Kran muss weg.
Da kann man dem Bürgermeister nur wünschen, daß Dein GU schneller beim Anwalt ist als Du - im Interesse auch der Allgemeinheit. Ich weiß nicht, ob ich Dein scheinbar unerschöpfliches Masochismusbudget bewundern soll.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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guckuck2 schrieb:
Offenbar haben sie ja auch den Straßenausbau komplett hergestellt obwohl sämtliche Baumaßnahmen noch folgen. Das ist doch auch dämlich hoch zehn. Gejaule, weil ein Lkw einen Randstein wegdrückt. Sowas beklopptes, da gehört ne Baustraße hin.Naja dann ist das Geheule gross wenn die endhöhe nicht passt... Vor allem bei uns in der Gegend kenne ich kein Baugebiet wo die Strasse nicht vorab schon fertig war.Egal wie man es dreht und wendet, Recht kann man es niemanden machen. Aber was definitiv nicht geht sind 2,4m breite.. wenn es da Mal brennt und der Einsatzwagen kommt nicht durch, oder der Nachbar fängt an und der Kran passt nicht. Schaue lieber das dein Zeugs auf deinem Grundstück bleibt dann müsst keinem hinterherlaufen.
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