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ᐅ Rechte bei einer Privatstraße mit Wendeschleife


Erstellt am: 16.12.2023 18:46

ypg 19.12.2023 13:57
Privatstraße schrieb:

Einfach ausgedrückt,
… hat eine Wendeschleife einen Sinn und Zweck, nämlich dass Autos ohne Rangieren die Richtung einer Straße wechseln können.
Ob privat oder öffentlich.
Die Wendeschleife, meist auch Wendehammer genannt, ist für alle da, die die Straße nutzen.

Ich kenne die Rechtslage nicht, aber schon aus meiner Erklärung ist erkennbar, dass man nicht einfach mal den Wendehammer von der Privatstraße trennen kann.
Privatstraße schrieb:

Könnten wir problemlos den Nachbarn mitteilen, dass keiner mehr auf der Privatstraße parken darf, nur wir und unsere Besucher?
Dürften wir auf der Wendeschleife ein Carport errichten? Eine Hecke pflanzen? Eine Garage ist wahrscheinlich nicht erlaubt? Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Wenn die Gemeinschaft der Privatstraße, also alle Eigentümer einverstanden sind, könntet Ihr sicherlich den Wendehammer oder die ganze Straße kaufen, hättet…
Privatstraße schrieb:

Welche Rechte hätten wir,
.., aber meiner Meinung statt Rechte fast nur Pflichten, nämlich müsst Ihr trotzdem der Gemeinschaft, also den anderen die Möglichkeit geben wenden zu können.
Ggf könntet Ihr untersagen, dass dort geparkt wird. Zudem müsstet Ihr Euch um die Kehrung und Streuung Eures Eigentums kümmern. Davon wären dann die anderen befreit. Carport oder Umnutzung des Wendehammers sehe ich überhaupt nicht!
Privatstraße schrieb:

weil einige Nachbarn denken, dass sie vor unserer Einfahrt parken dürfen.
Warum auch nicht?! Nur weil Ihr dort ein Haus stehen habt, habt ihr keine Rechte auf „alleinige Nutzung“. Wie auch immer: ein Wendehammer oder eine Straße ist von allen so freizuhalten, dass keiner eine eingeschränkte Nutzung hat. Leider glaubt ja jeder, der ein Haus an einer Straße hat, dass der Strassenabschnitt nur für seinen eigenen Gebrauch ist - dem ist natürlich nicht so, außer es gibt eine Regelung, mit der alle einverstanden sind.
Mal reflektieren: beschweren sich die vorliegenden Anwohner, dass Ihr ständig an deren Häusern vorbeifahrt?

ypg 19.12.2023 14:16
Bei einer Privatstraße greift übrigens nicht die StVO, da es privat ist. Ein Eigentümer einer Privatstraße darf aber die Anlieger nicht einschränken - die haben Rechte! Ihr in Gemeinschaft habt gemeinsame Rechte der Nutzung dieser privaten Anliegerstrasse.

Bei Gemeinschaftseigentum:
Bei, ich sag mal 10 Häusern habt Ihr Eigentum auf 1/10 der ganzen Straße. Das 1/10 ist ideell und nicht auf Euren Abschnitt bezogen.

11ant 19.12.2023 18:07
Laßt Euch von den zwischenzeitlich netterweise trotzdem unternommenen Versuchen nicht beirren: Eure Frage ist ohne die mehrfach erbetenen weiteren Informationen nicht seriös beantwortbar !

ypg 19.12.2023 18:50
11ant schrieb:

Laßt Euch von den zwischenzeitlich netterweise trotzdem unternommenen Versuchen nicht beirren: Eure Frage ist ohne die mehrfach erbetenen weiteren Informationen nicht seriös beantwortbar !
Keiner braucht zum Thema Privatstraße und Wendehammer eine Zeichnung, noch Lageplan. Zwar gebe ich Kerstin recht, dass ein Bild mehr sagt als tausend Worte, aber die Gedankengänge bzw. das, was dem TE stört, hat er verständlich erklärt und ist auch mit gesundem Menschenverstand zu beantworten.

kbt09 19.12.2023 18:52
Privatstraße schrieb:

Wir haben die Möglichkeit, eine Privatstraße aufzukaufen, die direkt vor unserem ist. Die Privatstraße ist eine Verkehrsfläche und verbindet circa zehn Häuser mit dem öffentlichen Weg.
.. es geht um das Aufkaufen der kompletten Straße und den Wünschen, die daraus entstehen und daher sind die angefragten Infos sehr wohl von Wichtigkeit 😉

ypg 19.12.2023 19:22
kbt09 schrieb:

.. es geht um das Aufkaufen der kompletten Straße und den Wünschen, die daraus entstehen und daher sind die angefragten Infos sehr wohl von Wichtigkeit 😉

Aber es ändert halt nichts. Der TE wohnt am Ende und stört sich an dem Geparke im Wendehammer. Und da noch weitere 9 Hausbesitzer (sprich: Anlieger) an der Straße hängen, kann er da gar nichts machen. Er kann als Allein-Eigentümer nicht einfach die Erschließung unterbinden oder halbieren. Natürlich kann er kaufen… aber er darf halt nicht das machen, was er will. Gegen Dritte kann er natürlich Verbote aussprechen, ber nicht gegenüber Anlieger. Er übernimmt noch dazu jegliche Haftung.
Die Beobachtungen sind ja auch gar nicht haltbar. Nur weil die Müllabfuhr rückwärts reinfährt, muss ein Anlieger mit einem Transporter wenden können, ohne auf eine Privatauffahrt fahren zu müssen. Man baut einen Wendehammer nicht, weil noch Geld locker war, sondern weil er benötigt wird.
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