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ᐅ Recht auf Übergabe von Dokumenten zur Energieeinsparverordnung vor Baubeginn?


Erstellt am: 08.07.20 11:24

user28108.07.20 11:24
Guten Tag,

Wir sind heute mit den Bodenaustauscharbeiten durch und nächste Woche beginnt der Generalunternehmer mit allen anderen Gewerken. Wir wollen über einen Bausachverständigen alle Maße und Energievorgaben überprüfen. Dafür wäre die Energieeinsparverordnung relevant. Auf Nachfrage gab unser Bauträger an, dass wir diese nach Fertigstellung erhalten, weil im Vertrag steht, dass alle Bauunterlagen nach Fertigstellung des Hauses abgeholt werden könnten.

So könnten wir aber nie alle Vorgaben überprüfen, zum Beispiel welche Perimeterdämmung bei der Bodenplatte geplant ist und ob diese Dicke auch eingehalten wird. Was kann man hier tun?
Lumpi_LE08.07.20 11:28
Wenns denn wirklich ein Bauträger ist könnt ihr nichts machen, es ist sein Haus. Wenn es fertig ist übergibt er es euch, wie wenn ihr eine Bestandsimmobilie kauft.
knalltüte08.07.20 11:47
ihr könntet aber zumindest, sofern euch erlaubt wird das Grundstück zu
betreten, überprüfen was eingebaut wird und dieses (Foto)dokumentieren.
Anschliessend IST <> SOLL vergleichen.
user28108.07.20 12:01
Hallo,
danke für die Rückmeldungen. Ggf. habe ich den falschen Begriff gewählt. Ich meinte, dass wir mit einer Baufirma (heißt dann glaube ich in dem Fall "Generalunternehmer") einen Bauvertrag unterschrieben haben, wonach diese für uns ein schlüsselfertiges Haus baut. Wir selbst haben das Grundstück bereits erworben gehabt. Die Baufirma baut also dann auf unserem Grundstück das schlüsselfertige Haus.

Ändert das irgendetwas?
Lumpi_LE08.07.20 12:12
Aso ja, dann müsst ihr die Pläne ja auch haben, schließlich müsst ihr diese zur Freigabe unterschreiben.
user28108.07.20 12:26
Das hat die Architektin gemacht. Laut Vertrag ist diese für alle Prüfungen und Bauvorbereitungen zuständig. Wir hatten den Bauantrag in ihrem Büro damals, den sie komplett erstellt hatte, unterschrieben. Der Bauantrag liegt uns auch als Kopie hier vor, jedoch ohne diese beiden Unterlagen. Diese sind wohl auch nicht mehr verpflichtend Bestandteil des Bauantrags
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