ᐅ Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich
Erstellt am: 20.01.21 21:30
Musketier21.01.21 07:12
Bei Architekten sehe ich häufiger die Fälle. Da wird ordentlich auf der Rechnung/Rechnungskopie oder auf einem extra Formular dokumentiert, welche Posten rausfliegen oder gekürzt werden und dann werden neue Summen gebildet. Das geht dann so zum Kunden zur Freigabe.
Ich vermute mal, die Rechnung geht auch so nochmal an den Handwerker zur Information.
So ähnlich würde ich das auch machen.
Ordentlich dokumentieren, welche Posten rausfliegen, neue Summen bilden und überweisen.
Gleichzeitig mit der Überweisung eine Mail an Handwerker, dass du überwiesen hast, aber den Betrag, um die dann folgenden Punkte bzw. Positionen gemindert hast.
Abschließend für deine Unterlagen noch eine Gutschrift oder eine geänderte Rechnung einfordern.
Ich vermute mal, die Rechnung geht auch so nochmal an den Handwerker zur Information.
So ähnlich würde ich das auch machen.
Ordentlich dokumentieren, welche Posten rausfliegen, neue Summen bilden und überweisen.
Gleichzeitig mit der Überweisung eine Mail an Handwerker, dass du überwiesen hast, aber den Betrag, um die dann folgenden Punkte bzw. Positionen gemindert hast.
Abschließend für deine Unterlagen noch eine Gutschrift oder eine geänderte Rechnung einfordern.
Alessandro21.01.21 07:29
bezahle auf jeden Fall den unstrittigen Teil! Für die unberechtigten Positionen sende per Einschreiben einen Widerspruch.
Im Fall eines Streits vor Gericht, geht es dann nur um den Streitwert der nicht bezahlten Posten und nicht über die ganze Rechnung.
Sowas wird immer positiv für den AG angerechnet!
Im Fall eines Streits vor Gericht, geht es dann nur um den Streitwert der nicht bezahlten Posten und nicht über die ganze Rechnung.
Sowas wird immer positiv für den AG angerechnet!
ypg21.01.21 07:45
Bauherr am L schrieb:
Genau, die Frage ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, ist zu kompliziert für ein Forum.Ich könnte da zu gar nichts raten, da eben die Infos fehlen, um welche „Sache“ es da geht.Da fehlt jede Neutralität.
hampshire21.01.21 15:26
Wenn Du nicht mehr mit Deinem Dienstleister sprichst, wird das Gezanke, wie Du das nennst eh weiter gehen, egal ob Du Variante 1 oder 2 wählst. Zu einem Gezanke gehören immer mindestens 2 Parteien. Wortlos ist das alles nicht zielführend, man wird so oder so in den Austausch gehen müssen. Die beiden Varianten sind diejenigen, mit denen Anwälte ihr Geld verdienen und nächste Eskalationsstufen eingeleitet werden. Ich find es nicht pragmatisch - selbst dann nicht, wenn man schon aufeinander los gegangen ist und das der 25. Streitpunkt ist. Irgendwie ist es ja dazu gekommen...
Bauherr am L21.01.21 15:37
sehe ich grundsätzlich genauso, wie du. Aber das hier aufzurollen, schaffen wir nicht. Natürlich soll miteinander gesprochen werden. Ich möchte nur wissen, was der bessere Weg, für die jetzt kurzfristig anstehende Bezahlung oder eben nicht-Bezahlung ist.
hampshire21.01.21 15:42
Passt schon, hier muss nichts ausgerollt werden. Wenn diese beiden Optionen zur Wahl stehen, finde ich Variante 2 das geringere Übel.
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