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ᐅ Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich


Erstellt am: 20.01.21 21:30

Bauherr am L20.01.21 21:30
Hallo zusammen,

wir haben von einem Gewerk eine Rechnung erhalten, die Positionen enthält, die nicht berechtigt sind. Wie gehen wir jetzt am besten damit um? Folgende Optionen sehe ich zurzeit:

1. Nichts bezahlen und Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
2. "nur" den berechtigten Anspruch bezahlen und Widerspruch gegen den Rest einlegen.

Persönlich tendiere ich zu 2., da es einen berechtigten Anspruch gibt. Aber ein Teil der Rechnung ist in meinen Augen eben unberechtigt (wird sicher zu Diskussionen führen), Ich weiß daher nicht, ob man doch besser komplett erst einmal nicht bezahlt.

Kennt sich jemand aus?
ypg20.01.21 21:46
einfach mal nachfragen, was das für Positionen sind.
Mag ja auch sein, dass Du falsch liegst.
Aber egal: einfach anrufen und Rechnung erklären lassen.
Worum geht es denn ? Um Erdarbeiten?
Bauherr am L20.01.21 21:49
Die Sache ist komplexer. Gab schon Gezanke und daher versuche ich nur zu verstehen, ob Option 1 oder 2 besser wären:

Zum einen bin ich bereit den berechtigten Teil zu zahlen, aber ich will mir auch nicht in den Fuß schießen, falls keine Einsicht auf der anderen Seite einkehrt.
Mike2920.01.21 21:54
Entweder nachfragen oder Var. 2. und Kürzungen begründen. Nichts zahlen kann dich im Zweifel in Verzug setzen.
HilfeHilfe21.01.21 05:55
2 beuaftragt, 2 bezahlen sofern korrekt ausgeführt. Allerdings ist das so eine Sache, wenn 1 notwendig war um 2 auszuüben und du bei Auftragsvergabe von 1 den HAndwerker nicht in Kentniss gesetzt hast wird schwer....

Bestes Beispiel:

hab neues auto und nur die winterreifen geprüft aber nicht meine alten Alus. Hingefrahren, Betrieb hatte mühe die Alus draufzuziehen wegen profiltiefe. Haben es runtergezogen und meinten ich hätte Felgen profiultiefe testen sollen. Wollten kein Geld sehen, habe denen dennoch was gegeben weils mein Fehler war.

Was ich damit sagen will. Wenn wir den genauen Fall nicht kennen kann 1 oder 2 oder beides richtig sein 🙂

Und vor Gericht bist du eh auf hoher See
Bauherr am L21.01.21 06:04
Genau, die Frage ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, ist zu kompliziert für ein Forum.

Jedenfalls frage ich mich, ob man in so einem Fall generell erst einmal die ganze Rechnung zurückweist und nichts zahlt oder halt den unstrittigen Teil bezahlt und den Rest zurückweist.

Tendenz hier scheint zu Variante 2 zu gehen.
rechnunganspruch