Hallo zusammen
Wer weiss hier, ab welcher Raumhöhe dieser als "Wohnraum" bezeichnet werden darf? und in welcher Norm oder Verordnung dies gesetzlich geregelt ist?
Gibt es hierfür grundsätzliche Mindestanforderungen an die Höhe des Wohnraumes und sind diese auch durch einen Bauträger zu erbringen, wenns im Kaufvertrag (Baubschreibung) einer Eigentumswohnung der bekannte Satz -Grundlage der Ausführung sind Baugesetzbuch... die anerkannten Regeln der Bautechnik, DIN-Vorschriften sowie VOB steht?
Kleine Anmerkung: Meine Internetrecherchen lieferten dafür nur die Raumhöhen für das Dachgeschosse als Grundlage für die Wohnflächen Berechnung - 1m, bzw. 2m-Linie - grundsätzliches über die Wohnraumhöhe war da aber leider nicht zu finden!
Wer weiss hier, ab welcher Raumhöhe dieser als "Wohnraum" bezeichnet werden darf? und in welcher Norm oder Verordnung dies gesetzlich geregelt ist?
Gibt es hierfür grundsätzliche Mindestanforderungen an die Höhe des Wohnraumes und sind diese auch durch einen Bauträger zu erbringen, wenns im Kaufvertrag (Baubschreibung) einer Eigentumswohnung der bekannte Satz -Grundlage der Ausführung sind Baugesetzbuch... die anerkannten Regeln der Bautechnik, DIN-Vorschriften sowie VOB steht?
Kleine Anmerkung: Meine Internetrecherchen lieferten dafür nur die Raumhöhen für das Dachgeschosse als Grundlage für die Wohnflächen Berechnung - 1m, bzw. 2m-Linie - grundsätzliches über die Wohnraumhöhe war da aber leider nicht zu finden!
A
Aufmassprofis.de-109.03.08 08:11Geht einfach mal auf unsere Webseite. Dort erhälst den entsprechen Link zum BMJ .... Link ist in der Signatur 🙂 (aufmassprofis.de ) und dann unter Menuepunkt "Verordnungen"... Dort wird Dir dann weitergeholfen...
A
Aufmassprofis.de-105.04.08 10:15Wenn es eine "normale " DG Wohnung ist... ist es nicht so schwer..aber wenn die Wohnung verwinkelt ist...viel Spass ;-)
Trotzdem ist immer das Problem, das ein Vermieter Deine eigene Berechnung akzeptiert. Das soltest Du also von einen Fachmann dann machen lassen....
Trotzdem ist immer das Problem, das ein Vermieter Deine eigene Berechnung akzeptiert. Das soltest Du also von einen Fachmann dann machen lassen....
A
Aufmassprofis.de-105.04.08 23:22Ich kann hier natürlich keinen rechtlichen Rat geben .... ;-)
Aber es spricht natürlich nichts dagegen die Wohnfläche selbst aufzumessen.
Natürlich sollte die Ermittlung dann richtig sein und einer möglichen Überprüfungen standhalten.
Prinzipiell kannst Du ja alles in den Vertrag schreiben was Du willst...
Das ist ja das Problem...das viele die Berechnung selbst durchführen und sich dann Fehler einschleichen... Also bei komplizierten Wohnungen lieber einen Fachmann ... das Geld lohnt sich...
Aber es spricht natürlich nichts dagegen die Wohnfläche selbst aufzumessen.
Natürlich sollte die Ermittlung dann richtig sein und einer möglichen Überprüfungen standhalten.
Prinzipiell kannst Du ja alles in den Vertrag schreiben was Du willst...
Das ist ja das Problem...das viele die Berechnung selbst durchführen und sich dann Fehler einschleichen... Also bei komplizierten Wohnungen lieber einen Fachmann ... das Geld lohnt sich...
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