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ᐅ Preisverhandlung beim Grundstückskauf


Erstellt am: 09.07.17 14:06

Alex8509.07.17 15:36
Du wirst die Rechnung über die Kaufnebenkosten sowieso bekommen. Dein Konstrukt würde nur funktionieren, wenn drr Verkäufer dir Geld auszahlt, damit du damit die Kaufnebenkosten bezahlen kannst, sodass du "nur" eine 100% Finanzierung bräuchtest.
Das wird nicht geschehen.
Nordlys09.07.17 21:20
Die Kaufnebenkosten bestehen aus Notarkosten, Gerichtskosten, Steuerschuld. Notarkosten, da haften beide Vertragspartner gesamtschuldnerisch, aber der Verkäufer wird vom Notar nur belangt, wenn der Käufer nicht zahlt und da nichts zu holen ist. Gericht und Finanzamt wenden sich nur an den Käufer, der ist deren Schuldner.
Deine Idee funktioniert sicher nicht. Sie ist auch ökonomisch unsinnig. Die Kaufnebenkosten hängen an der Kaufpreishöhe. Reduziere diese, so reduziert das die Nebenkosten auch. Karsten
HilfeHilfe10.07.17 06:58
Könnt ihr versuchen, ich würde es aber auch schriftlich festhalten , am besten notariell.

Es haben ja schon viele gesagt aber Amt, Notar und der Makler wird immer euch belangen. Die wird auch so ein schriftlicher Vertrag nicht interessieren. Wenn dann der Verkäufer nicht mehr davon wissen will bleibt nur der Rechtsweg...

Am einfachsten hier also Kaufpreisreduzierung. Und da wurde auch schon gefragt warum das der Verkäufer machen sollen. Es scheint sich hier um ein nicht begehrtes Grundstück zu halten. Ansonsten wüsste ich nicht warum er es machen sollte
arnonyme11.07.17 11:40
Warum sollte man nicht versuchen zu handeln?
Er hat jetzt leider nicht geschrieben wo das Grundstück sein soll.

Aber wenn ich mich hier im Karlsruher Raum so umschaue, dann frag ich mich manchmal schon, ob so mancher Verkäufer nicht mehr alle Latten am Zaun hat.

Da werden Grundstücke für über 1000€/m² angeboten, wenn das jetzt in der Innenstadt für Gewerbe wäre, ok.
Aber doch nicht im Umland für Wohnbauplätze.

Wer da nicht verhandelt ist selbst schuld.

Vielleicht gibt der TE ja preis, wo sich das Grundstück befindet, dann könnte man eher einschätzen ob man verhandeln könnte.
Peanuts7412.07.17 09:58
HilfeHilfe schrieb:
Könnt ihr versuchen, ich würde es aber auch schriftlich festhalten , am besten notariell.

Es haben ja schon viele gesagt aber Amt, Notar und der Makler wird immer euch belangen. Die wird auch so ein schriftlicher Vertrag nicht interessieren. Wenn dann der Verkäufer nicht mehr davon wissen will bleibt nur der Rechtsweg...

Am einfachsten hier also Kaufpreisreduzierung. Und da wurde auch schon gefragt warum das der Verkäufer machen sollen. Es scheint sich hier um ein nicht begehrtes Grundstück zu halten. Ansonsten wüsste ich nicht warum er es machen sollte

Weil nahezu jeder private Verkäufer (sonst wäre er ja auch schön dämlich) erst mal einen "Mondpreis" ansetzt, um noch etwas Verhandlungsspielraum zu haben (da auch nahezu jeder Käufer zu handeln versucht, sonst wäre er ja auch blöd).
Es wurde doch geschrieben, dass der angesetzte Preis auch eher über dem Durchschnitt ist
Nordlys12.07.17 10:03
Zur Preisfindung Land: Die Gutachterausschüsse der Landkreise veröffentlichen im Netz gezahlte Preise für Grund und Boden, egal, ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Acker oder Grünland. Da bitte mal schauen, wo ein fairer Wert wäre für das genannte Gebiet und Grundstück. Karsten
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