Preisgleitklausel im Vertrag mit GU

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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HausiKlausi

HausiKlausi

Die Formulierung "Sollte sich der Materialpreis und damit die Handwerkerleistungen verändern..." würde mich stutzig machen. Die Handwerkerleistung bleibt exakt gleich - egal ob die Dachlatte 4,-€ oder 14,- € kostet. Das hieße tatsächlich, dass hier beliebig noch am Preis gedreht werden könnte. Abgesehen davon, dass das auch aus meiner Sicht vor Gericht in sich zusammenfallen würde, könnte man vielleicht den Passus so ausformulieren, dass eine prozentuale Steigerung der Materialkosten entsprechend weitergegeben werden kann. Bei einem vertrauenswürdigen GU wäre das eine faire Regelung, der die von 11ant genannten Risiken entsprechend verteilen würde. Das wiederum hieße natürlich, dass ein detaillierter Nachweis seitens des GU entsprechend erbracht werden kann.
 
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