ᐅ Preiserhöhung nach Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
Erstellt am: 10.04.21 13:53
H
HilfeHilfe11.04.21 07:40TraumvHaus schrieb:
Ist kein GU, sondern ein einzelnes Gewerk. Bei den anderen Gewerken passt aktuell - zum Glück noch alles.
Kündigen wollen wir im ersten Step nicht, aber noch würde mal die rechtliche Sotuation interessieren.
Was mich „ärgert“: würden die Preise runter gehen, würde er sich den Betrag ja auch einstecken. Aber ich kann ja auch nicht, wenn nicht schon bestellt Bzw wenn die Preise teurer werden.könnte natürlich sein das dieses Gewerk alle anderen blockiert in der Ausführung. Blöde ausgangslage.
War gestern im Fachbaustoffhandel. Da wird nicht mehr nach Preis gefragt sonbdern wie blöde bestellt. Auch eine riesen Schlange an der Abholung. Jeder will es sich schön machen. Jeder hat Zeit
S
Schimi179111.04.21 08:20TraumvHaus schrieb:
...
Kündigen wollen wir im ersten Step nicht, aber noch würde mal die rechtliche Sotuation interessieren.
Was mich „ärgert“: würden die Preise runter gehen, würde er sich den Betrag ja auch einstecken.
...Die gleichen Fragen stellt man sich auch bei den aktuellen Negativzinsen, sprich VerwahrungsentgeltH
hampshire11.04.21 08:28Gelten lt. Vertrag die AGB? Da kann das drin stehen.
Wenn Dich nur „ärgert“, dass Du von sinkenden Preisen nicht profitieren würdest, schlage eine Gleitpreisvereinbarung vor.
Wenn Dich nur „ärgert“, dass Du von sinkenden Preisen nicht profitieren würdest, schlage eine Gleitpreisvereinbarung vor.
P
Pinkiponk11.04.21 08:3311ant schrieb:
Bei Aufmusterungen wird das eisernste Disziplin bedeuten, und ggf. etwas Schlitzohrigkeit.Kannst Du das bitte näher ausführen, da ich in dem Punkt bei unserem Bau auch Sorge habe?H
hampshire11.04.21 08:47Ich sehe das wie 11ant.
Der Dienstleister wird nicht erfreut über die den Anfangszoff sein und auf den Mehrkosten nicht sitzen bleiben wollen. Daher liegt es nahe, dass er bei allem was hinzukommt eine für sich besonders günstige Aufpreiskalkulation zugrunde legt.
Legt man eine gegenseitige Fairness in der Zusammenarbeit zugrunde, und nicht ein „selst-Schuld“ Prinzip, handeln beide Baupartner anders und sichern gegenseitig Zufriedenheit und Ergebnis.
Ich finde „geben und nehmen“ besser als “jeder nimmt was er kann“. Beides braucht einen Rahmen. Natürlich weiss ich, dass ich dafür immer häufiger als naiv bezeichnet werde. Ich fahre ganz gut damit.
Der Dienstleister wird nicht erfreut über die den Anfangszoff sein und auf den Mehrkosten nicht sitzen bleiben wollen. Daher liegt es nahe, dass er bei allem was hinzukommt eine für sich besonders günstige Aufpreiskalkulation zugrunde legt.
Legt man eine gegenseitige Fairness in der Zusammenarbeit zugrunde, und nicht ein „selst-Schuld“ Prinzip, handeln beide Baupartner anders und sichern gegenseitig Zufriedenheit und Ergebnis.
Ich finde „geben und nehmen“ besser als “jeder nimmt was er kann“. Beides braucht einen Rahmen. Natürlich weiss ich, dass ich dafür immer häufiger als naiv bezeichnet werde. Ich fahre ganz gut damit.
S
Strahleman11.04.21 09:0911ant schrieb:
Da hat jemand sein unternehmerisches Risiko mit Dummheit kombiniert. You made my day 😀Es ist immer noch offen, um welches Gewerk bzw. Auftragsvolumen es geht. Bei nem Treppenbauer wird der Mehrpreis und das Volumen anders sein als beim Maurer. Je nachdem, wann das Gewerk loslegt, sollte man ja auch die potentiellen Mehrkosten erfragen können.
Einen Blanko Scheck in Form des Vertragszusatzes würde ich nicht unterschreiben.
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