Hallo.
Wir planen gerade unser Häuschen mit EG und OG, ohne Keller. Im EG soll im Heizungsraum ein Platz für den nachträglichen Einbau eines Leichtbauliftes / Senkrechtlift vorgesehen werden, der dann im Bedarfsfall im Alter in einem Zimmer im OG rauskommen soll. Unser Architekt würde die Deckenfläche wo später der Lift hochgehen soll mit Holzbrettern versehen. Mich würde mal interessieren, ob der Architekt da recht nur eine Deckenfläche von 1,50 x 1,50 m für die Bretter vorzusehen. Der Leichtbaulift soll für einen Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Habt ihr da evtl. Erfahrungen?
Lieben Gruß
Peter
Wir planen gerade unser Häuschen mit EG und OG, ohne Keller. Im EG soll im Heizungsraum ein Platz für den nachträglichen Einbau eines Leichtbauliftes / Senkrechtlift vorgesehen werden, der dann im Bedarfsfall im Alter in einem Zimmer im OG rauskommen soll. Unser Architekt würde die Deckenfläche wo später der Lift hochgehen soll mit Holzbrettern versehen. Mich würde mal interessieren, ob der Architekt da recht nur eine Deckenfläche von 1,50 x 1,50 m für die Bretter vorzusehen. Der Leichtbaulift soll für einen Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Habt ihr da evtl. Erfahrungen?
Lieben Gruß
Peter
infors schrieb:
......Deckenfläche wo später der Lift hochgehen soll mit Holzbrettern versehen. Mich würde mal interessieren, ob der Architekt da recht nur eine Deckenfläche von 1,50 x 1,50 m für die Bretter vorzusehen. Der Leichtbaulift soll für einen Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Lieben Gruß
Peter
Schau dir mal die Plattformliftanlagen von Ascendor an. 1/3 des Hauptgeschäftszweiges sind nachträgliche Ein- und anbauten bei bestehenden Familienhäusern in ganz Europa.
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