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ᐅ Pflichten zur Unfallverhütung

Erstellt am: 25.09.15 11:53
W
WaveRebel
W
WaveRebel
28.09.15 23:16
Den Bauantrag hat die bestellte Architektin des Generalübernehmers erstellt, ich habe ihn unterschrieben und eingereicht. Bauherren sind meine Frau und ich.
Y
ypg
28.09.15 23:33
WaveRebel schrieb:
Den Bauantrag hat die bestellte Architektin des Generalübernehmers erstellt, ich habe ihn unterschrieben und eingereicht. Bauherren sind meine Frau und ich.

Ja, aber Du wirst auch einen Werkvertrag mit Deinem GÜ über die Errichtung eines mehr oder weniger schlüsselfertigen EFHs unterschrieben haben.
W
WaveRebel
28.09.15 23:41
Das ist richtig. Da werde ich auch nochmal reinschauen ob da was zu dem Thema geschrieben steht.
B
Bauexperte
29.09.15 00:22
WaveRebel schrieb:
Das ist richtig. Da werde ich auch nochmal reinschauen ob da was zu dem Thema geschrieben steht.
Seufz ... allein beim querlesen der vielen Themen hier, hättest Du den Überblick Dein eigen nennen können.

BT: Du kaufst Grund und Haus aus einer Hand
GU/GÜ: Du bringst das Grundstück mit (kaufst von einem Dritten [hier einer Kommune]) und der GU (Anbieter Deiner Wahl und selbst ausgesucht) baut.

Nochmal: der, von Dir beauftragte GU ist dafür verantwortlich, daß auf der Baustelle alles bautechnisch läuft (gegenteilig, wenn Du einen Architekten mit Einzelvergabe beauftragst); ist für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Bestellung (als GU = Auftragnehmer) des Gerüstes verantwortlich. Einfacher ausgedrückt: die Bauwesenversicherung des GU ist für Unfälle, u.a. im Zusammenhang der Gerüststellung, in der Haftung.

Jetzt verstanden ...?

Grüße, Bauexperte
W
WaveRebel
29.09.15 00:37
Danke Bauexperte für die nochmals ausführlichere Darstellung.
Ich wollte Dich nicht zur Verzweiflung bringen und hatte das Thema auch bereits verstanden und als beantwortet gesehen.
Ich wollte nur noch auf die Frage von Bieber0815 reagieren.