ᐅ Pflichten zur Unfallverhütung
Erstellt am: 25.09.15 11:53
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WaveRebel25.09.15 12:53Ich habe mir nochmal die Definition bei Wikipedia durchgelesen:
link entfernt
Demnach baut unser Haus ein Bauunternehmer der gleichzeitig als Generalübernehmer tätig ist.
Sprich der Unternehmer plant das Haus und lässt es Schlüsselfertig durch Subunternehmer erstellen. Wir bezahlen ihn dafür mit Abschlagszahlungen.
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Demnach baut unser Haus ein Bauunternehmer der gleichzeitig als Generalübernehmer tätig ist.
Sprich der Unternehmer plant das Haus und lässt es Schlüsselfertig durch Subunternehmer erstellen. Wir bezahlen ihn dafür mit Abschlagszahlungen.
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Bauexperte25.09.15 13:52WaveRebel schrieb:
Das Grundstück haben wir aber selbst gekauft und separat einen Bauträger mit der Errichtung unseres Einfamilienhaus beauftragt.Dann ist er (GU/GÜ) auch - kraft seiner Haftpflicht - für eventuelle Schäden zuständig 😉Grüße, Bauexperte
WaveRebel schrieb:
Beim gestrigen Besuch unserer Baustelle sind mir zwei Dinge aufgefallen:
- Es wurde ein sehr breites Gerüst aufgestellt, bestehend aus nebeneinanderliegen Laufbrettern. Zwischen den beiden Brettern befindet sich das Gestänge und 30 cm Luft. Das ist Gerüst das ohne Verankerung im Mauer Werk gestellt wird, das ist normal und da passiert nix.
W
WaveRebel25.09.15 22:15Ok, danke für Eure schnelle Antworten.
Ich werde dann nichts weiter unternehmen.
Ich werde dann nichts weiter unternehmen.
WaveRebel schrieb:
Ich habe mir nochmal die Definition bei Wikipedia durchgelesen:
link entfernt
Demnach baut unser Haus ein Bauunternehmer der gleichzeitig als Generalübernehmer tätig ist.Sodann weisst Du, dass andere Vertragsbedingungen bei einem BU zu einem BT herrschen 🙂
B
Bieber081528.09.15 22:14Wer hat den Bauantrag unterschrieben? Wer ist Bauherr?