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ᐅ Passt meine Rate zum Gehalt?


Erstellt am: 24.10.15 08:32

Sebastian7909.12.15 15:27
Klar, aber da das die absolute Mehrheit der Deutschen nur so kennt & erfährt, ist das eher Fahrradkette als seriöse Überlegung/Kalkulation.
Steffen8009.12.15 16:14
Peanuts74 schrieb:
Wenn der AG nicht ca. die Hälfte der KV zahlen müsste, würde er das aber evtl. als Gehalt darauf legen. Der AG kalkuliert ja immer mit den gesamten Personalkosten...



mehr sag ich dazu nicht
costa09.12.15 17:43
Bessere Leistungen sind es schon, wenn man nicht 6 Wochen auf einen Termin warten muss, sobald man das Wort Privat in den Mund nimmt...
ypg09.12.15 19:14
Steffen80 schrieb:
...Die Beiträge steigen..was ist wenn ich noch 3 Kinder bekomme? ...!

Tja, Kinder muss man sich Leisten können. Einem Hz4-Empfänger rät man zur Verhütung
Bieber081509.12.15 19:57
Sebastian79 schrieb:
teilt man sich ja (fast) den Betrag 50:50 mit dem AG....
Da wird nichts geteilt. Der Arbeitgeber zahlt was er muss (sei es laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz), damit der Arbeitnehmer die Arbeit macht. Im Umkehrschluss heißt das, dass sämtliche Lohnkosten (also Brutto + Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen + soweit vorhanden vermögenswirksame Leistungen und/oder betriebliche Altersvorsorge, Jobticket, Kantinenzuschuss etc. pp.) vom Arbeitnehmer zu erarbeiten sind. Daher halte ich den Begriff Arbeitgeberanteil für Augenwischerei. Das einzig gute daran ist, dass eine Betragserhöhung automatisch zu einer (halben) Lohnerhöhung führt(e). Damals, bevor der "Arbeitgeberanteil" eingefroren wurde.

Man sollte als verständiger Mensch daher stets auch mal das gesamte Brutto im Blick haben und alle Abgaben in voller Höhe ansehen.
Sebastian7909.12.15 20:05
Und was bringt es mir als normaler Arbeitnehmer, wenn ich das Brutto dann sehe? Egal, wohin ich gehe, ich werde meine xx Prozent an Abgaben z. B. für die Krankenkasse zahlen.
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