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haus_bau2025
Liebes Forum,
wir starten morgen mit den Bodenarbeiten. Vor ca. 1 Woche hatten wir in Vorbereitung der Bauarbeiten nochmals einen Termin mit dem Bauunternehmen vor Ort, um die OK Fertigfußboden festzulegen. Bezugspunkt ist "die mittlere Höhe des Endausbauniveaus, gemessen unmittelbar mittig vor der Grundstückszufahrt zur angrenzen Erschließungsstraße“ und davon maximal 0,3m drüber laut B-Plan. Um es kurz zu machen: Unser GU bzw. der beauftragte Architekt hat nicht die mittlere Höhe des Endausbauniveaus vor der Grundstückszufahrt als Bezugspunkt genommen, sondern unmittelbar mittig vor dem Grundstück, wodurch wir mit der beantragten und vom Bauamt auch genehmigten OK Fertigfußboden ca. 6cm höher als die im Bebauungsplan erlaubten 0,3m liegen. Interessant ist, dass selbst das Bauamt die falsch genommene Höhe sogar in der digital autorisierten Baugenehmigung bestätigt hat. Da unser Grundstück nach rechts doch ein ganzes Stück abfällt (Aufschüttung ca. 90cm an der rechten Hausseite), haben wir eh schon ordentlich Erdarbeiten.
Die Frage ist, was machen wir denn nun und was gilt hier? Die maximal erlaubte Höhe laut B-Plan oder die falsche vom Bauamt bestätigte Höhe? Was würdet ihr in unserem Fall machen? Und fällt das überhaupt auf respektive was kann uns im schlimmsten Fall passieren?
Wir freuen uns über Ideen und Anregungen von euch. An dieser Stelle schon einmal vielen Dank!!
wir starten morgen mit den Bodenarbeiten. Vor ca. 1 Woche hatten wir in Vorbereitung der Bauarbeiten nochmals einen Termin mit dem Bauunternehmen vor Ort, um die OK Fertigfußboden festzulegen. Bezugspunkt ist "die mittlere Höhe des Endausbauniveaus, gemessen unmittelbar mittig vor der Grundstückszufahrt zur angrenzen Erschließungsstraße“ und davon maximal 0,3m drüber laut B-Plan. Um es kurz zu machen: Unser GU bzw. der beauftragte Architekt hat nicht die mittlere Höhe des Endausbauniveaus vor der Grundstückszufahrt als Bezugspunkt genommen, sondern unmittelbar mittig vor dem Grundstück, wodurch wir mit der beantragten und vom Bauamt auch genehmigten OK Fertigfußboden ca. 6cm höher als die im Bebauungsplan erlaubten 0,3m liegen. Interessant ist, dass selbst das Bauamt die falsch genommene Höhe sogar in der digital autorisierten Baugenehmigung bestätigt hat. Da unser Grundstück nach rechts doch ein ganzes Stück abfällt (Aufschüttung ca. 90cm an der rechten Hausseite), haben wir eh schon ordentlich Erdarbeiten.
Die Frage ist, was machen wir denn nun und was gilt hier? Die maximal erlaubte Höhe laut B-Plan oder die falsche vom Bauamt bestätigte Höhe? Was würdet ihr in unserem Fall machen? Und fällt das überhaupt auf respektive was kann uns im schlimmsten Fall passieren?
Wir freuen uns über Ideen und Anregungen von euch. An dieser Stelle schon einmal vielen Dank!!