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ᐅ Oberflächenentwässerung... Hilfe... Was heißt das?


Erstellt am: 29.03.2016 12:13

Bieber0815 29.03.2016 13:41
Milanni123 schrieb:
bei uns im Grundstückskaufvertrag steht, dass wir eine bestimme Menge an Regenwasser zurückhalten müssen und diese zeitverzögert in ein Kanal einleiten müssen.
Da steht auch, dass auf dem Grundstück versickert werden muss. Interessant ...

Was hier als Zisterne bezeichnet wird, meint m.E. einen Sickerschacht oder eine Sickergrube. Das ist sozusagen eine Zisterne ohne Boden (tatsächlich ist der Boden eine versickerungsfähige Schicht). In Eurem Fall (Rückhaltung, dann Abgabe in einen Kanal) kann man sich das so vorstellen: Wenn es (stark) regnet fließt pro Stunde mehr Wasser in den Schacht als gleichzeitig unten versickern kann. Der Wasserspiegel im Schacht steigt und irgendwann läuft es über. Das ist die Rückhaltung und dies entlastet den Kanal und das zentrale Sickerbecken des Baugebiets.

Eine (echte) Zisterne ist ein Wasserspeicher. Die kannst Du verbauen, musst aber nicht. Wenn Du es tust, muss der Überlauf der Zisterne dann an eine Rückhaltung/Versickerung angeschlossen werden (siehe oben). Das Zisternenwasser steht zudem für die Nutzung in Garten oder Haus zur Verfügung.

Für die reine Versickerung gibt es neben dem Sickerschacht noch andere Möglichkeiten, bspw. Rigolen oder Sickermulden. Was in Frage kommt, hängt vom Grundstück ab (Bodengutachten) und natürlich den Anforderungen; ihr müsst ja offenbar nur rückhalten, nicht vollständig versickern.

andimann 29.03.2016 16:02
Hi,

was mich da etwas irritiert ist das Wort „Des Weiteren“. Das kann man auch so verstehen, dass eine Rückhaltezisterne _und_ eine Versickerungszisterne anzulegen ist.


Regenrückhaltung, bemessen mit 10 Litern/m^2 sind schnell gute 2-3 m^3. Die hat aber nur einen Überlauf, keine Versickerung. Muss man da nun wirklich zwei Zisternen verbuddeln? Wäre ja etwas reichlich.


Viele Grüße,


Andreas

Häuslebau3r 29.03.2016 16:53
An Milannis Stelle würde ich beim Bauamt der Gemeinde anrufen und fragen was damit gemeint ist bzw. das dann noch schriftlich bestätigen lassen und gut. So rätselt man nun doch sehr lange drum herum 🙂

Gruß Andi

Milanni123 29.03.2016 19:13
Hallo zusammen! Vielen Dank für eure Antworten!

Ich glaube Andi hat recht... Ich rufe da morgen mal an und frage was die eigentlich wollen. 😀
...ich befürchte fast, dass die das selber nicht wissen. 🙄

Bieber0815 29.03.2016 20:48
Lass Dir mal erklären, was mit 10 L/m² gemeint ist und ob da vielleicht noch ein Zeitbezug fehlt (10 L/m²/h).

Aber das Zitat oben ist doch aus Deinem Kaufvertrag, den Du bereits unterschrieben hast, oder? Prüft man unklare Punkte nicht vor der Unterschrift?

Baustelle2016 30.03.2016 00:04
Ich lese das so, das Ihr für jeden qm bebaubarer Fläche ein Volumen von 10l als Rückhaltevolumen vorhalten müsst. Bei 200qm bebaubarer Fläche also 2000l. Die bebaubare Fläche des Grundstücks wird im Bebauungsplan, falls vorhanden, ausgewiesen. Der Passus mit den 25 Prozent der bebaubaren Fläche als Größe für die Versickerungsfläche ist mir allerdings nicht ganz klar, i n meinem Beispiel wären das 50(!) qm... Also nee... Baut Ihr in einem Wasserschutzgebiet?

Anbieter von Rigolen (Niederschlagswasserversickerungsanlagen) errechnen Dir eigentlich anhand eines hydrogeologischen Gutachtens (ca. 350-400 EUR) die benötigte Rigolenfläche und -Größe. Wir haben für den Spaß dann doch 4500 Euro hingelegt, aber es gibt durchaus wesentlich günstigere Lösungen. Die konnten wir aber wegen Auflagen der unteren Wasserschutzbehörde nicht realisieren. Schönen Dank auch dafür ... Wäre bei max 2000 Euro gelegen. Ohne Verrohrung. Bin gespannt, was Du morgen erfährst! lg t
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