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ᐅ Nutzungsart im Grundbuch. Ferienhaus vermietbar oder nicht?


Erstellt am: 03.09.19 22:24

Escroda04.09.19 11:01
neffetshd schrieb:

Bestimmt die Nutzungsart, ob ein Grundstück/Gebäude vermietet werden darf?
Wenn Du die Suche nach "Grundbuch" und "Nutzungsart" hier im Forum bemüht hättest, hätte es diesen Thread gar nicht gegeben. Bitte versuche Dich etwas besser vorab zu informieren, damit Du nicht auch noch die letzten Informationswilligen verprellst.

Die Nutzungsart im Grundbuch hat keine baurechtliche Bedeutung. Weder lässt sich daraus die Zulässigkeit der bestehenden Nutzung ableiten, noch lässt sie auf die zukünftig mögliche Nutzung schließen. Sie ist nur die Momentaufnahme der zu einem mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt festgestellten tatsächlichen Nutzung.
11ant04.09.19 14:20
Ich fürchte, wenn Dir der Kärcher Surfsee in Biblis - auf den ich Dich bereits hinwies - nicht genügend Freiheiten bietet, ist Dir in Deutschland nicht zu helfen. Noch aussteigerer kenne ich nichts
neffetshd schrieb:

Heißt das, dass eine "Jagdhütte" nicht an Wochenendgäste vermietet werden darf, weil es nicht als "Ferienhaus" gilt?
Um eine Jagdhütte zu errichten, mußt Du zunächst einmal Jagdpächter sein, das wiederum wirst Du nur mit einem Jagdschein erreichen können. Wenn Du so weit bist, darfst Du den Schlüssel auch anderen Jägern überlassen. Die müssen da dann nicht den ganzen Tag Murmeltierspuren suchen und Hasenköttel zählen, sondern dürfen auch mit ihrer Jägerin kuscheln oder Karten kloppen.
Matthew03 schrieb:

Pack es endlich in einen rein, die Experten antworten dir da genauso, und für alle ist es einfacher zu lesen.
Nicht ganz: von wenn ich recht gezählt habe vier Threads geht es nur in dreien um ein konkretes Grundstück und im vierten um ein hypothetisches. Also so gesehen um zweierlei Themen.
Escroda schrieb:

Sie ist nur die Momentaufnahme der zu einem mehr oder weniger zufälligen Zeitpunkt festgestellten tatsächlichen Nutzung.
Wobei die Momentaufnahme "Außenbereich" und "kein Bebauungsplan in Aufstellung" als sicherer Hinweis darauf gedeutet werden kann, daß der raumplanerische Wille auf absehbare Zeit dort nicht Ferienhäuser ermöglichen will.
ypg04.09.19 22:37
neffetshd schrieb:

Danke für den Tipp, aber erfahrungsgemäss kommt es dann so zu einem grossen Durcheinander und meine Fragen werden noch weniger geklärt :/

Nicht nur erfahrungsgemäß, sondern tatsächlich hier zu sehen sind Deine Threads schon auf Seite 2 immer schon durch bzw durcheinander.
Für Dich scheint auch das Konstrukt einer Diskussion neu zu sein: jemand fragt, ein anderer oder gleich mehrere Antworten, worauf der Fragesteller (in diesem Fall DU) durch die Erklärungen und Erläuterungen in dem gleichen Thread weiterfragt: die Diskussion baut sich auf und wächst.
Jeder, der sich beteiligen mag, kann scrollen, blättern und nachlesen, um weitere Informationen zu geben oder nachzufragen.
Das ist schier bei Deinem Problem nicht mehr möglich in diesem Forum, da Du jedes Mal einen neuen Thread aufmachst.
Das wird so nichts.
11ant04.09.19 23:42
Das Problem ist, daß es der Wirkung auf die Anderen wenig "Abbruch" tut, wenn jemand "nur" ein Ermeintesnichtsotroll ist anstatt eines Vorsatztrolls
neffetshd08.09.19 10:25
11ant schrieb:

Das Problem ist, daß es der Wirkung auf die Anderen wenig "Abbruch" tut, wenn jemand "nur" ein Ermeintesnichtsotroll ist anstatt eines Vorsatztrolls

Liebe Moderatoren. Ich beantrage die Löschung dieses Nutzers. Ich habe es nicht nötig, mich - neben den mich lächerlich machenden Antworten - als Troll bezeichnen zu lassen.

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neffetshd08.09.19 10:38
nordanney schrieb:

Die Antwort hast Du schon zur Frage im Außenbereich bekommen.
Wenn WALD im Grundbuch steht, Du Dich am A... der Welt befindest und tatsächlich tausende Bäume dort wachsen, kannst Du mal davon ausgehen, dass Du Dich tatsächlich in einem Wald und nicht in der Stadt mit Baugrundstücken befindest. Das hört sich dann wieder nach Außenbereich an und dort ist Grundstück. keine Wohnbebauung erlaubt. Wenn dort eine Hütte steht, wird es einen Grund haben, warum sie dort stehen darf. Sie wird aber nicht ein normales Wohnhaus sein. Und damit sollte eine Vermietung auch nicht in Frage kommen - unabhängig davon, dass Du - egal was für abstruse Ideen Du verfolgst, ich verstehe Deine Intentionen in den ganzen Threads zumindest nicht - dann auch noch eine Zielgruppe definieren müsstest, die gelegentlich am A... der Welt übernachten möchte.

Was treibt Dich eigentlich genau an? Troll oder was sind die Hintergründe?
nordanney schrieb:

Die Antwort hast Du schon zur Frage im Außenbereich bekommen.
Wenn WALD im Grundbuch steht, Du Dich am A... der Welt befindest und tatsächlich tausende Bäume dort wachsen, kannst Du mal davon ausgehen, dass Du Dich tatsächlich in einem Wald und nicht in der Stadt mit Baugrundstücken befindest. Das hört sich dann wieder nach Außenbereich an und dort ist Grundstück. keine Wohnbebauung erlaubt. Wenn dort eine Hütte steht, wird es einen Grund haben, warum sie dort stehen darf. Sie wird aber nicht ein normales Wohnhaus sein. Und damit sollte eine Vermietung auch nicht in Frage kommen - unabhängig davon, dass Du - egal was für abstruse Ideen Du verfolgst, ich verstehe Deine Intentionen in den ganzen Threads zumindest nicht - dann auch noch eine Zielgruppe definieren müsstest, die gelegentlich am A... der Welt übernachten möchte.

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