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ᐅ Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.?

Erstellt am: 13.09.19 02:14
S
Solala77
Hallo Experten und alle anderen Forumsmitglieder!
Ich bin neu hier und was Baurecht betrifft und würde mich über Hilfe freuen.

Wir werden ein Grundstück am Ortsrand erwerben. Es ist nicht mehr im Bauplan umfasst und es gilt §34 Baugesetzbuch (demnach gehe ich von Innenbereich aus). Laut Makler gibt es eine Bauvoranfrage und ein Baufenster. Es handelt sich um ein kleines Dorf (im Nirgendwo) in Rheinland-Pfalz (nur zum Hintergrund - vielleicht hilfreich, wie Behörden und Gemeinde entscheiden). Das direkte Nachbarhaus ist 2,5-gesschossig und hat eine Grundfläche von ca. 220qm.

Unser Plan ist es, ein großes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu bauen, die irgendwann einmal für Eltern im Alter zur Verfügung steht (keine Vermietung beabsichtigt). Da wir allerdings aktuell das gewünschte Einfamilienhaus uns nicht leisten können bzw. wollen (Bankabhängigkeit und so), ist unser Plan, nur erst mal die Einliegerwohnung zu bauen. (Diese soll sowieso am Rand des Hauses sein). Der Plan ist also in diese 50 bis maximal 80 qm große Einliegerwohnung zu ziehen und irgendwann, wenn wir können (finanziell) und wollen (ich würde gerne selbst viel machen - wäre ein Traum) den Rest des Hauses zu bauen. Das kann in 1-2 Jahren oder im schlimmsten Fall nie sein.
Die Einliegerwohnung soll 1- oder 2-geschossig sein und unterkellert.

Zwei Fragen, die ich durch Recherche nicht klären konnte:
1) Ist es möglich, dass man mit Architekten das komplette Wunschhaus beantragt und genehmigen lässt, aber dann nur die Einliegerwohnung baut (diese ist ja ein abgeschlossenes Haus, nur nicht das große Wunschhaus)? Den restlichen Teil des Hauses irgendwann später oder nie baut? Ich konnte nur Angaben finden, wann man mit Bau beginnen muss und wann beendet sein muss (nicht speziell für diese Gemeinde). Es ist kein Neubaugebiet.

2) Vorausgesetzt 1) geht, planen wir den Keller dann schon direkt für das gesamte Haus bauen zu lassen. Also rund 40 bis 50qm unter der Einliegerwohnung und weitere 100qm für das geplante Haus. Dieser 100qm Kellerteil könnte also über Jahre oder für immer ohne Haus darauf allein stehen. Wird sowas genehmigt und muss die Decke besonders abgedichtet werden?

Jeder Hinweis hilft und wir sind dankbar dafür!
S
Solala77
14.09.19 14:21
M4rvin schrieb:

Also du solltest zumindest ein Angebot von einem GU haben, oder weißt du schon was dein Vorhaben kosten wird?
Keller und Anschlüsse rechne ich mit 70.000 EUR und Einliegerwohnung mit 80.000 EUR (da sehr viel Eigenleistung), also rund 150.000 EUR.
11ant schrieb:

Wenn man da nachbessert, wo es essenziell hakt (zu klein dargestellte Treppen), dann wird sich zeigen, daß dieses Baukörperarrangement (in diesen Dimensionen) so ohnehin nicht gelingen wird. Eine Einliegerwohnung dieser Größe halte ich generell nicht für erstrebenswert ausgerechnet als Maisonette zu konzipieren - mit einer Altersnutzbarkeit schon dreimal nicht. Wenn Du ansonsten Deine Grundidee weiter verfolgen willst, würde ich also erst einmal das Baukörperarrangement betreffend einen grundlegenden Kurswechsel erwägen: hin zu einer Einliegerwohnung gänzlich im EG und einer Hauptwohnung in beiden Geschossen. Dann könnte man in Bauabschnitt I die ganze Fläche überbauen und das OG entweder als Rohbau erstellen oder später aufstocken (wobei auch Dachanhebungen Geld kosten, ein nur außen verputzter Rohbau also wirtschaftlicher sein könnte). Dabei könnte man den EG-Anteil der späteren Hauptwohnung ja im eingeschossigen Stadium als vermietete Einliegerwohnung nutzen (später Wohness / Garderobe / Gäste-WC oder Kinderbereich).

Altersgerecht: nur das EG wird genutzt (daher Schlafzimmerwand mit gestrichelter Linie, da später einzuziehen) und deshalb auch die optionalen Tür zur Hauptwohnung im OG. Das OG wird dann entweder gar nicht genutzt, von einer Pflegekraft bewohnt oder aus Hauptwohnung benutzt.

Vielen Dank für den ausführlichen Vorschlag. Den muss ich mir noch mal durch den Kopf gehen lassen. Im Endeffekt wäre es so, dass man alles notwendige direkt hinstellt (Rohbau, Dach, Fenster, Heizung) und nur 2-3 Räume zum Leben ausbaut (die man dann Einliegerwohnung nennen kann oder auch nicht). Rohbau und Dach sind ja schon so mit die teuersten Posten. Rechne es mal durch.
11ant14.09.19 15:07
benutzername1 schrieb:

und nur 2-3 Räume zum Leben ausbaut (die man dann Einliegerwohnung nennen kann oder auch nicht).
Nicht "nennt", sondern vermietet. Dieser Teil kann ja schon mit den Abtrag leisten.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M4rvin14.09.19 15:17
Vielleicht geht ja sogar nur Rohbau und Dach. Fenster und Heizung braucht man ja nicht dringend, wenn man dort nicht wohnt.
Außer natürlich bei Fußbodenheizung, die könnte man verlegen aber dann ausgeschaltet lassen.
Aber da würde ich mich wirklich von nem GU beraten lassen.

Also für die Einliegerwohnung 150k und das hast du oder musst finanzieren?
N
nordanney
14.09.19 16:27
benutzername1 schrieb:

solange sie die Raten bekommen. Die haben ja bestimmt keine Lust meinen Kellerbau zu vermarkten
Die Bank wird Dir für einen Rohbau und dann mal schauen genau 0€ geben. Von daher musst Du sowieso fertig bauen und nicht nur teilweise.
Solltest Du es nicht tun und eine halbe Ruine stehen lassen bzw. einen Teil bewohnen, hat die Bank nur eine geringe Sicherheit. Wenn Du dann keine Zusatzsicherheit oder teilweise Rückzahlung bieten kannst, wird einfach versteigert. Egal, was verkauft werden muss. Dein Schicksal ist der Bank so was von egal. Was das Haus bringt auch.
S
Solala77
14.09.19 19:18
11ant schrieb:

Nicht "nennt", sondern vermietet. Dieser Teil kann ja schon mit den Abtrag leisten.
Ich will da wohnen und dann den Rest (aus)bauen. Sonst ist die Baustelle viel zu weit weg
M4rvin schrieb:

Vielleicht geht ja sogar nur Rohbau und Dach. Fenster und Heizung braucht man ja nicht dringend, wenn man dort nicht wohnt.
Außer natürlich bei Fußbodenheizung, die könnte man verlegen aber dann ausgeschaltet lassen.
Aber da würde ich mich wirklich von nem GU beraten lassen.

Also für die Einliegerwohnung 150k und das hast du oder musst finanzieren?
Wohne ja dann dort (in 2-3Zimmern/Einliegerwohnung).
Die 150 sollen komplett finanziert werden, Grundstück ist Eigenkapital.
nordanney schrieb:

Die Bank wird Dir für einen Rohbau und dann mal schauen genau 0€ geben. Von daher musst Du sowieso fertig bauen und nicht nur teilweise.
Solltest Du es nicht tun und eine halbe Ruine stehen lassen bzw. einen Teil bewohnen, hat die Bank nur eine geringe Sicherheit. Wenn Du dann keine Zusatzsicherheit oder teilweise Rückzahlung bieten kannst, wird einfach versteigert. Egal, was verkauft werden muss. Dein Schicksal ist der Bank so was von egal. Was das Haus bringt auch.
Ich drücke es mit dem "mal schauen" besser aus Aber verstehe schon. Eben diese Abhängigkeit von der Bank oder sogar nur einer Person dort ist es ja genau, was der Grund für das etwas komplizierte Vorhaben (klein anfangen und dann nur weitermachen, wenn nicht zu viel Kredit nötig) war.

Ich gehe noch mal zurück ans gedankliche Reissbrett und es wird wohl auf kleinere Dimensionen und einen vollständigen Bau mit zunächst nur Ausbau von 2-3 Zimmern werden.
11ant14.09.19 21:18
benutzername1 schrieb:

Ich will da wohnen und dann den Rest (aus)bauen.
Nein, Du willst doch zunächst in der geplanten Einliegerwohnung wohnen - ich meinte hier aber eine zweite Einliegerwohnung zu vermieten, die aus den vor der Aufstockung bzw. dem OG-Ausbau aus dem EG-Teil der geplanten Hauptwohnung besteht.
benutzername1 schrieb:

Ich gehe noch mal zurück ans gedankliche Reissbrett und es wird wohl auf kleinere Dimensionen und einen vollständigen Bau mit zunächst nur Ausbau von 2-3 Zimmern werden.
Darauf einen Dujardin.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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