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ᐅ NRW.Bank Zuschuss Wohneigentum - einheitlicher Erwerbsgegenstand


Erstellt am: 04.07.22 11:43

jrth215104.07.22 11:43
Hallo zusammen,

da sich online nichts dazu findet, hoffe ich hier vielleicht jemanden zu finden, der sich damit besser auskennt als ich.

Ab dem 1. August 2022 kann man bei der NRW.Bank den Zuschuss Wohneigentum beantragen. 2% der Kaufsumme bekommt man hier zurück, um die hohe Grunderwerbsteuer effektiv etwas zu verringern. Das ist zumindest die Begründung der Politik.

Nun folgendes Problem:
Wir haben ein Baugrundstück für rund 30.000€ erworben und bauen darauf mit vorgeschriebenem Bauträger ein Haus. Insgesamt liegen wir bei 472.000€. Bei 2% bekämen wir hier fast 10.000€ an Förderung.
Nun kommt jedoch das Problem. Die Förderung gibt es laut NRW.Bank nur auf den notariellen, grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb. Das wäre bei uns dann nur das Grundstück, da ein Bauvertrag nicht notariell beglaubigt wird, jedoch mussten wir die Grunderwerbsteuer wegen einheitlichem Erwerbsgegenstand auf alles zahlen.

Wenn die Grunderwerbsteuer mit der Förderung effektiv gesenkt werden soll, wäre es doch sinniger auf den grunderwerbsteuerpflichtigen Gesamterwerb die 2% zu bekommen und nicht nur auf den Grundstückserwerb.

Damit wäre die Förderung nur eine gute Idee der Politik, aber in unserem Fall leider komplett daneben. Da wurde imho nicht ganz zu Ende gedacht.

Vielleicht kennt sich ja einer von euch besser damit aus und weiß schon, worauf wir bei der Antragstellung am besten achten. Wir freuen uns über jeden Rat!
SH2222217.07.22 12:47
Hi jrth2151,
ich beschäftige mich auch im Moment mit dem Thema.
Ich verstehe es so, dass man grundsätzlich nur eine Förderung auf die gezahlte Grunderwerbsteuer erhalten kann.
In deinem Fall dürfte der resultierende Betrag ja nun nicht gerade hoch sein. Da kannst du ja nicht davon ausgehen 10000€ zurück zu erhalten. Alleine das günstige Grundstück ist schon ein Vorteil für dich.
Für Bestandsimmobilien mit höherem Betrag für den Grunderwerb lohnt es sich natürlich viel mehr.
Aktuell lese ich, dass man die Forderung ab dem 30. August beantragen kann.
Da wir auch dieser Jahr ein Grundstück gekauft haben, bin ich gespannt.
Ich hoffe schon auf weitere Infos hier :-)
Beste Grüße
jrth215121.07.22 10:21
SH22222 schrieb:

Hi jrth2151,
ich beschäftige mich auch im Moment mit dem Thema.
Ich verstehe es so, dass man grundsätzlich nur eine Förderung auf die gezahlte Grunderwerbsteuer erhalten kann.
In deinem Fall dürfte der resultierende Betrag ja nun nicht gerade hoch sein. Da kannst du ja nicht davon ausgehen 10000€ zurück zu erhalten. Alleine das günstige Grundstück ist schon ein Vorteil für dich.
Für Bestandsimmobilien mit höherem Betrag für den Grunderwerb lohnt es sich natürlich viel mehr.
Aktuell lese ich, dass man die Forderung ab dem 30. August beantragen kann.
Da wir auch dieser Jahr ein Grundstück gekauft haben, bin ich gespannt.
Ich hoffe schon auf weitere Infos hier 🙂
Beste Grüße

Stimmt schon, aber ich musste die Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis zahlen, da einheitlicher Erwerbsgegenstand. Insgesamt mussten wir also > 500.000€ versteuern. Waren rund 32.000€. Würde also auch erwarten, dass ich dann den Zuschuss auf alles bekomme und nicht nur auf den Grundstücksanteil.
Musketier21.07.22 11:06
Für dich zu spät, aber warum um Himmelswillen macht man sowas als Unternehmer?
Bauträger sind von der Umsatzsteuer befreit . Bei vom Grundstück unabhängigen Werkverträgen zahlt man keine Grunderwerbsteuer auf den Hauspreis.
Nur ihr zahlt doppelt. Sowohl Umsatzsteuer (welche sich gegenüber dem Bauträger in Höhe auf den Gewinnanteils und der eigenen Lohnleistungen auswirkt), als auch die Grunderwerbsteuer. Dieses "GU-Bauträgergemisch" dürfte gar nicht wettbewerbsfähig sein, wenn nur nicht die Grundstücksknappheit wäre.

Hätte man das nicht etwas steuern können? Datum Werkvertrag nach Notarvertrag?
jrth215121.07.22 11:14
Genau das hatten wir probiert und alles aufgetrennt, aber das war dem Finanzamt egal. Das in einem Maklerangebot ganz am Anfang Grundstück und GU zusammen aufgeführt waren, war dem Finanzamt Grund genug alles zu versteuern. Wir haben erst überlegt in dem Fragebogen die Info über das erste Angebot wegzulassen, haben uns dann aber dagegen entschieden, da man mit dem Finanzamt wirklich nicht spaßt.
Maschi3321.07.22 11:34
jrth2151 schrieb:

Genau das hatten wir probiert und alles aufgetrennt, aber das war dem Finanzamt egal. Das in einem Maklerangebot ganz am Anfang Grundstück und GU zusammen aufgeführt waren, war dem Finanzamt Grund genug alles zu versteuern. Wir haben erst überlegt in dem Fragebogen die Info über das erste Angebot wegzulassen, […].
Und damit Steuerhinterziehung zu begehen? Hätte ich persönlich jetzt auch nicht unbedingt gemacht. Nicht in Deutschland zumindest. 🙂
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