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Projekt 201212.09.12 22:54Hallo zusammen!
Stimmt die Aussage, dass es beim Bau eines Einfamilienhaus keine Schallschutznormen und -vorschriften zu berücksichtigen gilt?
Falls nicht, wie müsste ein entsprechender Passus zum Schallschutz in einer Bau-und Leistungsbeschreibung aussehen??
Danke und Gruß
Projekt 2012
Stimmt die Aussage, dass es beim Bau eines Einfamilienhaus keine Schallschutznormen und -vorschriften zu berücksichtigen gilt?
Falls nicht, wie müsste ein entsprechender Passus zum Schallschutz in einer Bau-und Leistungsbeschreibung aussehen??
Danke und Gruß
Projekt 2012
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Moin,
beim Neubau eines Einfamilienhaus wird der Schallschutz durch die Angaben im Vertrag geregelt. Ist hingegen keine Schallschutzanforderung explizit geregelt, so gelten die allgemeinen Regeln der Technik.
Für einen bestimmten Standard solltest Du in Deinem LV irgendwie die DIN 4109 erwähnen. Möchtest Du höhere Schallschutzanforderungen erfüllt haben, dann gibt es die VDI 100 Schallschutzstufen I-III
Gruß
beim Neubau eines Einfamilienhaus wird der Schallschutz durch die Angaben im Vertrag geregelt. Ist hingegen keine Schallschutzanforderung explizit geregelt, so gelten die allgemeinen Regeln der Technik.
Für einen bestimmten Standard solltest Du in Deinem LV irgendwie die DIN 4109 erwähnen. Möchtest Du höhere Schallschutzanforderungen erfüllt haben, dann gibt es die VDI 100 Schallschutzstufen I-III
Gruß
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