Neue Gasheizung – Können die Kosten über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden?

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Curiosius

Hallo,

aufgrund häufiger Reparaturen an einer älteren Heizungsanlage wurde nun eine neue Gasheizung eingebaut. Ist es korrekt, dass die dadurch entstehenden Kosten anteilig auf den Mieter der Wohnung umgelegt werden können?

curiosius
 
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Nauer

Hi,

du kannst eine neue Gasheizung nicht mir nichts, dir nichts über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen ;) auch wenn manche Vermieter das gern so hätten. Modernisierung ist grundsätzlich umlagefähig, aber eben nur über die jährliche Modernisierungsumlage, also max. 8 % der Investitionskosten. Und selbst das gilt nur, wenn die Maßnahme den Wohnwert verbessert oder Energie spart, was bei einer neuen Heizung meist zutrifft. Hast du denn schon geklärt, ob die alte Anlage als „reparaturbedürftig“ galt oder ob es baulich eher eine Modernisierung war? Das wird entscheidend sein.

Über Betriebskosten darfst du ausschließlich laufende Kosten abrechnen, nicht die Anschaffung selbst. Also Gas, Wartung, Schornsteinfeger usw., aber eben keine Investition. Manche verwechseln das, weil es auf den ersten Blick ähnlich aussieht. Achte außerdem darauf, ob der Mieter eine formgerechte Ankündigung erhalten hat, sonst kann er die Umlage anfechten.

Viel Erfolg!
 
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nordanney

aufgrund häufiger Reparaturen an einer älteren Heizungsanlage wurde nun eine neue Gasheizung eingebaut. Ist es korrekt, dass die dadurch entstehenden Kosten anteilig auf den Mieter der Wohnung umgelegt werden können?
Kurze Antwort (hast Du ja schon gehört): Nein. Eine defekte und erneuerte Heizung zu erneuern ist die Aufgabe des Vermieters und geht zu seinen Lasten.
Einzige Ausnahme: Erhöhung des Gebrauchswertes der neuen Heizung. Bei Gas fällt mir nur ein, von Konstanttemperatur auf Brennwert upzugraden. 1:1 tauschen geht nicht, selbst wenn die neue Heizung etwas effizienter ist als die alte Brennwertheizung. Umlagemöglichkeit hat @Nauer schon geschrieben.

P.S. Gerade für so etwas gibt es die Miete. Diese deckt die Kosten ab. Und steuerlich hast Du als Eigentümer sogar schon vorab die neue Heizung mit bezahlt bekommen. Über die AfA.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2025
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