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ᐅ Neue dachdecker Richtlinien für Sturmsicherung


Erstellt am: 03.06.2011 22:41

gufril 03.06.2011 22:41
Seit 03/2011 gilt offenbar eine neue Richtlinie zur Sturmsicherung bei neuen Dacheindeckungen.
Andere Bauherren haben wohl schon post von Weberhaus bekommen mit einem Aufpreis-Angebot. Ist das zulässig oder muss Weberhaus nicht dass Gewerk nach aktuellen technischen Vorschriften liefern? In der Leistungsbeschreibung hab ich dazu nichts gefunden.
Was meint ihr?
Danke für Info,
Andreas

Famryk 04.06.2011 12:36
Unser Dach wurde extra gesichert. Wir haben aber schon vor Vertragsabschluss das gesagt bekommen, weil bei uns der Baubeginn nach 03/2011 war.

Ich würde sagen, dass es rechtens ist. Weberhaus könnte auch so unfair sein und gar nichts sagen. Ist ja das Risiko des Bauherren. Also, bitte nicht falsch verstehen. Uns wurde es halt gleich gesagt. Und ich fand es jetzt preislich nicht so schlimm.

Famryk 05.06.2011 08:51
Nein! Wir bauen massiv Stein auf Stein mit einem kleinen Unternehmen.

Larson800 06.06.2011 08:09
Hallo Gufril,
haben am Wochenende den Brief von Weberhaus bekommen.
Da ich bei einem Bekannten dieses Jahr geholfen habe sein Dach neu zu Decken (nach der neuen Richtlinie), finde ich den Mehrpreis in Ordnung. Das kostet mal richtig Stunden die Dachziegel festzuschrauben (vor allem viel Spass wenn Einer brechen sollte und du den Ziegel austauschen musst:mad .
Da die Richtlinie nach Vertragsabschluss raus kam, denke ich, dass es in Ordnung ist, wenn Weberhaus einen Mehrpreis verlangt.

Gruß Larson

Marc86 09.07.2011 22:57
verstehe ich das jetzt richtig das diese "Sicherung" nur dann erforderlich ist wenn man sein Dach neu deckt? also das wenn man einen Altbau hat dennoch Versicherungsschutz besteht?

E.Curb 11.07.2011 09:08
Moin,
Marc86 schrieb:
verstehe ich das jetzt richtig das diese "Sicherung" nur dann erforderlich ist wenn man sein Dach neu deckt? also das wenn man einen Altbau hat dennoch Versicherungsschutz besteht?

Die neue Vorschrift gilt nur für Dacheindeckungen ab 01. März 2011

Gruß
weberhausdacheindeckungenvertragsabschlussmehrpreis