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ᐅ Neubau - Nachbar verwehrt Trinkwasserzugang


Erstellt am: 15.05.13 18:03

Wastl16.05.13 11:32
Häuslebauer13 schrieb:

Wie gesagt die Leitung wurde extra vor ein paar Jahren neu verlegt. Wie verhält es sich eigentlich
a: Er das Grundstück vor Leitungsbau erworben hat
b: Er das Grundstück nach Leitungsbau erworben hat
Ist doch egal? Es kommt drauf an ob die Gemeinde (Wasserversorger) eine Grunddienstbarkeit auf seinem Grundstück hat eintragen lassen, so dass du dort die Wasserleitung anzapfen darfst.
ypg16.05.13 11:34
Warum rufst Du nicht an?????
Husmann16.05.13 13:19
Das ist Sache des Versorgers, wenn dieser dort beim Nachbarn anschließen möchte kann dieser das machen.
In jedem Vertrag steht die sog. Grunddienstbarkeit (beschränkt persönlich Dienstbarkeit)

Anschlussarbeiten müssten dann vom Nachbar geduldet werden, insofern der Versorger auch tatsächlich dort anschließen möchte.

best regards
Bauleit17.05.13 15:17
Hallo,

also wir haben auch ein Grundstück gerade gekauft und die Anschlüsse zu unserem Grundstück liegen auch bei unserem Nachbarn. ABER im Kaufvertrag von Grundstück haben wir deswegen zisch Dienstbarkeiten aufgelistet, dass wir befugt sind Leitungen zu verlegen, zu reparieren, usw. nur müssen wir dannach den Weg auf unsere Kosten wieder herstellen.
Also liest mal euren Vertrag durch und wenn diese Dienstbarkeit enthalten ist, habt ihr ein Anspruch darauf.
grunddienstbarkeitgrundstückvertrag